Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 127

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gungspolitik dargestellt wird. Denn es wurde, wir alle wissen, in sträflicher Weise von der Bundesregierung vernachlässigt, dieses Projekt voranzutreiben, und deshalb sind wir nicht in der Lage, es als ein baufertiges, baureifes Projekt zu bezeichnen.

Nichtsdestoweniger, meine Damen und Herren, wollen wir, daß in diesem Bereich etwas geschieht, und wir meinen, daß der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten auch sein Weisungsrecht ausnützen sollte, um etwa jenen Landesräten, die für die Umsetzung von bereits baureifen, projektierten und auch finanzierten Projekten zuständig sind, auf die Finger zu klopfen. Denn es kann doch nicht angehen, daß auf vielen anderen Ebenen als der Bundesebene die Umsetzung liegenbleibt. Und das ist etwas, was gerade in Kärnten ohnehin in freiheitlichen Händen liegt und vorangetrieben werden könnte.

Wir meinen daher, daß unser zweiter Entschließungsantrag, den ich jetzt noch einbringen werde, die Sache genauer trifft. Er lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner betreffend Gewährleistung der umgehenden Realisierung bereits projektierter Bauvorhaben

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, wird aufgefordert, alle zu Gebote stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die ehestmögliche Realisierung bereits projektierter und finanzierter Bauvorhaben zu gewährleisten. Darüber hinaus sind die existierenden Arbeitsprogramme für die Bauwirtschaft auch hinsichtlich noch nicht von der Finanzierung her gesicherter Projekte mit höchster Priorität umzusetzen."

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Das, meine Damen und Herren, ist etwas, was wirklich gemacht werden kann. Hingegen ist das, was im Entschließungsantrag, mit dem sich auch der Bericht beschäftigt, verlangt worden ist, in der vorgeschlagenen Form nicht umsetzbar. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist der Bericht des Bautenausschusses über die Aufhebung der Verordnung betreffend den Straßenverlauf der B 146.

Sie wissen, meine Damen und Herren, daß dieses Thema in der Steiermark seit 20 Jahren vor sich hinkocht, daß nach wie vor das Wasserrechtsverfahren nicht abgewickelt ist und daß es durch den Beitritt zur Europäischen Union im Naturschutzbereich zu einer Änderung gekommen ist. Es hat zwar vom Verwaltungsgerichtshof im Oktober des Vorjahres geheißen, daß ohnehin naturschutzrechtlich dem Bau der Ennsnahen Trasse nichts im Wege stehe, aber interessanterweise ist ein neuer Naturschutzbescheid – und der müßte gemacht werden – von der steirischen Landesregierung bisher nicht ergangen.

Es ist unbestritten, daß das Ennstal natürlich eine Verkehrslösung braucht, und Herr Abgeordneter Kröll wird mir zustimmen, wenn ich meine, daß diese Verkehrslösung unter Einbindung eines zweigleisigen Ausbaus der Eisenbahn in dem Bereich dort stattfinden muß. Es ist nicht sinnvoll, im Ennstal eine "Inntalisierung" herbeizuführen und an jeder Seite des Tales Verkehrsinfrastrukturen zu machen, nämlich unter Nichteinhaltung der Raumordnung und durch neuerliches Verbauen der neugebauten Straßen, sondern es ist sinnvoll, da – auch unter Einbindung einer UVP – endlich zu einer Lösung zu finden, die auch wirklich umsetzbar sein wird. Ich garantiere Ihnen, daß keine der Lösungen, die jetzt auf dem Tisch liegen, bei der Emotionalisierung, die über diese Projekte derzeit im Ennstal herrscht, durchsetzbar sein wird. Und das ist natürlich auch sehr zum Schaden der Bevölkerung dort, denn mit Beendigung der kriegerischen Auseinandersetzungen am Balkan wird dieser Bereich verkehrsmäßig natürlich wieder stärker frequentiert werden. Dieser Bereich war in den letzten Jahren nicht so belastet, es war


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