Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 128

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ruhiger dort, aber diese verkehrsmäßigen Belastungen werden wieder kommen, und daher brauchen wir einen integrierten Ausbau in diesem Bereich.

Daher, meine Damen und Herren, ist es höchst an der Zeit, daß man sich dem Problem stellt, daß die derzeit vorliegenden Varianten weder von der einen Seite noch von der anderen Seite akzeptiert werden, daß die Politik in der Steiermark und auch auf Bundesebene von seiten der Bundesregierung derzeit nicht in der Lage ist, diese Projekte durchzusetzen. Ich meine daher, es ist notwendig, da einen neuen Ansatz zu finden.

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, darf ich noch etwas hinzufügen: Abgeordneter Kopf hat davon gesprochen, daß ihm, wenn es um Wachtelkönige und andere Tiere – welche auch immer – ginge, der Schutz von Menschen wichtiger sei. Dem ist unbestritten beizupflichten. Ich hoffe, daß diese Hochschätzung von Menschenleben dann auch bei der Debatte um die 0,5-Promillegrenze in Österreich von der ÖVP entsprechend berücksichtigt wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die beiden vom Abgeordneten Mag. Barmüller vorgetragenen Entschließungsanträge sind geschäftsordnungsmäßig unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Eder. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.31

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte zu dem, was Kollege Firlinger gesagt hat, nur insofern eine Bemerkung machen, als er, wäre die Pressekonferenz des Präsidenten der gemeinnützigen Bauvereinigungen nicht gewesen, wahrscheinlich relativ wenig Thema gehabt hätte, hier etwas zu sagen.

Ich darf damit gleich auch einen Tip verbinden, den ich Kollegen Barmüller geben möchte, noch bevor er den Saal verläßt und bevor er dem Antrag des Kollegen Schöll zustimmt, in der Meinung, der Antrag sei so formuliert, daß jemandem, der in einer gemeinnützigen Mietwohnung wohnt, dann, wenn nach 25 Jahren alle Kredite zurückbezahlt sind, die Wohnung ins Eigentum übergeben werden könnte. Dem muß ich leider insofern widersprechen, als damit noch nicht die gesamten Kosten dieser Wohnung gedeckt sind. Sie wissen doch ganz genau, daß bei Mietwohnungen zum Beispiel die Grundpreise nicht oder oft nur teilweise in Ansatz gebracht werden.

Würde der Antrag so formuliert sein, daß diese bewohnte Wohnung zum Verkehrswert ins Eigentum übertragen werden kann und alles, was bezahlt wurde, gutgeschrieben wird, dann könnten wir uns schon einigen. Ich glaube, das ist es auch, was Sie meinen. Ich glaube nicht, daß Sie meinen, daß jemandem, der eine Mietwohnung bekommen hat, der oft auch die Möglichkeit bekommen hat, in eine geförderte Wohnung einzusteigen, diese Wohnung auch noch ungeprüft in sein Eigentum übertragen werden kann.

Eines muß man auch noch berücksichtigen – und auch das ist in dem betreffenden Antrag nicht so deutlich enthalten –: Es stellt sich die Frage, wann jemand in eine Mietwohnung einzieht. Wenn er nur in den letzten fünf Jahren vor Auslaufen der Darlehen darin gewohnt hat, wäre er der falsche Adressat dafür, die Wohnung ins Eigentum zu bekommen, dann müßte er auch die Differenz bezahlen.

Ich glaube also, Herr Kollege Barmüller, vom Grundsatz her haben wir gar nicht mehr sehr viel Differenz in dieser Thematik. Es geht, glaube ich, wirklich nur um die richtige Preisfindung für denjenigen, der dann in der Wohnung wohnt, wenn die Darlehen ausbezahlt sind. Darüber müßte man exakt reden. Aber das ist in diesem Antrag nicht klar formuliert. Daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen, und ich würde auch Ihnen empfehlen, sich diesen Antrag noch einmal anzuschauen, bevor Sie ihm in seiner derzeitigen Form zustimmen. (Abg. Mag. Barmüller: Herr Abgeordneter Eder! Wann, glauben Sie, werden wir grundsätzlich darüber reden können?) Ich bin überzeugt davon, daß wir sicherlich im Herbst dieses Jahres auch über das


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