WGG in grundsätzlichen Bereichen reden werden und durchaus auch über diese Fragen werden reden können. Kein Problem!
Meine Damen und Herren! Wir haben aber heute – ich möchte mich wirklich damit befassen, weil einige andere meiner Kollegen sich dann mit anderen Themen beschäftigen werden – die Gelegenheit, uns mit einigen oppositionellen Vorschlägen zum Wohnrecht und zur Wohnpolitik auseinanderzusetzen. Sie stammen ja zum großen Teil von freiheitlichen Abgeordneten und zeichnen sich wahrscheinlich deshalb durch ausdrückliche Freiheit von Kontinuität und Übereinstimmung mit gleichzeitig von anderen Fraktionskollegen der gleichen Partei oder früher von denselben Antragstellern eingebrachten Vorschlägen aus.
Das einzig nachvollziehbar Konsequente an Ihren Vorschlägen, meine Damen und Herren von der freiheitlichen Fraktion, ist ihre Beliebigkeit des Inhalts, ihre mehr oder weniger stereotype Begründung mit längst überholten – Sie haben es ja heute wieder in Quadratmetern ausgedrückt –, mit längst widerlegten Argumenten und Zahlen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger. )
1993 zum Beispiel – hören Sie ein bißchen zu, Herr Firlinger!, damals waren Sie noch gar nicht in der Freiheitlichen Partei oder schon wieder oder noch nicht, das weiß ich nicht genau –, also 1993 jedenfalls verlangten Ihre freiheitlichen Kollegen – damals waren Sie nicht dabei –, die die freiheitlichen Positionen zur Wohnpolitik formuliert hatten – da gibt es ein Papier, das können Sie auch nachlesen, das würde ganz gut sein –, daß man Mietern geförderter Wohnungen ihre Mietwohnung zum Kauf anbieten sollte. 1995 wurde in einer Dringlichen Anfrage verlangt – wieder von der Freiheitlichen Partei –, daß die ausfinanzierten Mietwohnungen den Mietern ins Eigentum übertragen werden sollten. Der aktuell zur Debatte stehende Entschließungsantrag, den ich vorhin zitiert habe, verlangt eine Übertragung der Mietwohnungen ins Eigentum der Mieter, unabhängig von der Frage, ob die Wohnung bereits ausfinanziert ist (Abg. Mag. Firlinger: Nein, das stimmt nicht!) , und natürlich auch unabhängig von der Frage, wie lange der Mieter diese Wohnung schon benützt, wieviel er verdient, wie gut seine Haushaltsgröße mit der Größe der Wohnung übereinstimmt. Diese Differenzierungen stehen in diesem Antrag nicht drinnen. (Abg. Mag. Firlinger: Das ist ein Entschließungsantrag und kein Initiativantrag!)
Die bemerkenswerteste Neuerung in der freiheitlichen Position liegt aber in der Begründung und im Ziel des Antrages, weil mit der vorgeschlagenen Maßnahme auch zur Belebung der Wirtschaft beigetragen werden soll. Wie diese Belebung erfolgen soll, wird nicht gesagt, und diese ist auch tatsächlich nur schwer vorstellbar. Leicht vorstellbar ist hingegen, daß die vorgeschlagene Übertragung der Mietwohnung ins Eigentum der Mieter zu einer Belebung der Sinne der so beglückten Mieter beitragen kann. Eine Belebung ist auch bei den Gerichten, insbesondere beim Verfassungsgerichtshof, vorstellbar, der diese Form der Enteignung wohl auf die Verfassungskonformität zu prüfen hätte.
Wird der Vorschlag – und davon gehe ich aus – nicht umgesetzt, unterbleibt die Belebung der Gerichte, der Wirtschaft und der Sinne, und es bleibt – meines Erachtens – nur eine Belebung des Unsinns in der Wohnpolitik.
Daß es in Österreich auch sinnvolle und erfolgreiche Wohnpolitik gab und gibt, ist am allerwenigsten den oppositionellen Vorschlägen der Freiheitlichen in der oben beschriebenen Qualität zu verdanken. Die aktuellen Zahlen aus der Wohnungswirtschaft belegen, daß es seit 1991/92 zu einer gewaltigen Wohnbauoffensive gekommen ist und daß diese in erheblichem Ausmaß von den gemeinnützigen Bauvereinigungen mitgetragen und vor allem auch aus Eigenkapital, das von Ihnen permanent kritisiert wird, finanziert wurde. Ich sage immer wieder: seien wir froh, daß wir Unternehmen mit Eigenkapital haben, die mit finanzieren können. (Abg. Mag. Firlinger: Wir haben nichts gegen das Eigenkapital! Das ist eine Tatsachenverdrehung!)
Die gemeinnützigen Bauvereinigungen, meine Damen und Herren, haben dazu ihre Rücklagen und ihre laufenden Erträge eingesetzt, sodaß heute vom Revisionsverband und den Aufsichtsbehörden bestätigt wird, daß es im gemeinnützigen Sektor praktisch kein nennenswertes, mittlerweile seit 1993 auch steuerpflichtiges – denn das wäre ja steuerpflichtig geworden, wie Sie wissen – Reservekapital gibt und die Gemeinnützigen durch Eigenmittelfinanzierung der