Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 166

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn da von der linken Seite dieses Hauses so sehr nach Fakten gerufen wird, na bitte schön, gern eine kurze Chronologie der Geschehnisse: Und ich frage Sie dann, ob Ihnen da nicht manches ein bißchen spanisch vorkommt. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Vielleicht haben Sie die Freundlichkeit, sich ganz kurz die Faktenlage zu Gemüte zu führen:

13. Juli 1989: das Attentat in Wien, 14. Juli 1989: die Obduktion der Opfer, 16. Juli 1989: die Obduktionsergebnisse liegen in den wesentlichsten Bereichen vor. Die Widersprüche bei diesen Obduktionsergebnissen sind so eklatant, daß die Verhängung von Untersuchungshaft selbstverständlich wäre. Es kommt nicht zur Verhängung dieser Untersuchungshaft. Am 16. Juli 1989, am gleichen Tag, kommt es statt dessen zu einem interessanten Vorgang, nämlich zur Einvernahme des zweiten wahrscheinlichen – so der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit –, sicheren Täters. Fünf Tage später, am 22. Juli, kommt es zu folgender Situation, und ich möchte Ihnen kurz aus einem Akt zitieren, aus dem Akt 400/IIIa/15/89:

"Botschafter Schmid vom Außenministerium gibt dem Journaldienst fernmündlich bekannt, daß gegen den beim Terroranschlag am 13. 7. 1989 verletzten iranischen Staatsbürger Djafar Sahraroodi Morddrohungen ausgesprochen wurden. Laut Dr. Schmid ist eine Kopfprämie auf Sahraroodi ausgesetzt. Um Stellung eines Schutz- und Begleitdienstes wird von seiten der Botschaft ersucht."

Meine sehr verehrten Damen und Herren! An diesem Tag kam es zu einem Observationsbericht des damaligen EBT-Leiters Kessler. Herr Minister, Sie werden den kennen! Im Auftrag des damaligen Stapo-Chefs Schulz hat Kessler observiert, wie der Täter von einer Polizeieskorte zum Flughafen Wien-Schwechat eskortiert wurde und um 19 Uhr mit der Maschine nach Teheran gestartet ist. Kessler weist in diesem Observationsbericht darauf hin, daß eine Delegation aus dem Iran, die schon seit zwei Tagen in Wien war und die mit großen Aktenlagerungen aus der iranischen Botschaft wieder abgezogen sei, den Attentäter aus Wien abtransportiert habe – unter Polizeiaufsicht, unter Polizeikontrolle, obwohl die Obduktionsbefunde ergeben haben, daß die Aussagen von Sahraroodi falsch sind, und zwar zu diesem Zeitpunkt nachweislich falsch sind.

Sieben Tage später: Es kommt zu weiteren Interventionen, Weisungen, zu Druck, zu Behinderungen von Ermittlungen. Und jetzt ein großer zeitlicher Sprung ... (Abg. Marizzi: Welche Weisungen?)  – Kollege Marizzi ruft nach einem Beleg dafür, welche Weisung es gegeben hat. Ich gebe Ihnen diesen Beleg.

29. November: Es gibt ein Schreiben des Außenamtes, aus dem hervorgeht, daß es massive Interventionen der iranischen Botschaft im Außenamt gegeben habe – der Herr Außenminister a. D. wird dieses Schreiben kennen –, daß die Kontrollen der iranischen Botschaft, in der sich der zweite Attentäter verborgen hat, zu streng sind. – Herr Kollege Mock! Sie werden diesen Sachverhalt bestätigen. – Und am gleichen Tag gibt es eine Weisung des damaligen Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit, Danzinger, daß diese Bewachung der iranischen Botschaft, in der sich der zweite Attentäter befunden hat, zurückzunehmen ist. Das ist eine ganz eindeutige Entwicklung: Intervention der iranischen Botschaft, Schreiben des Außenamtes, Weisung des Generaldirektors an seine Beamten – das waren die Weisungen, die Sie wollten, Herr Kollege Marizzi! –, und die Bewachung und Personenkontrollen werden zurückgenommen.

Und was passiert "überraschenderweise" einen Tag später? Der zweite Attentäter – oh, Überraschung! – reist aufgrund der zurückgenommenen Personenkontrollen aus der Botschaft aus und verläßt dieses Land.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das ein korrekter Umgang, eine möglichst effiziente Fahndung nach Staatsterroristen ist und wenn Sie, Herr Kollege Löschnak, das nur als Pannen darstellen, dann habe ich eine andere Auffassung von Pannen, denn dann wäre es eine Panne gewesen, daß das Außenamt auf ein Schreiben der iranischen Botschaft reagiert, dann wäre es eine Panne gewesen, daß der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit eine Weisung an seine Beamten erteilt, daß die Personenkontrollen zurückzunehmen sind, und dann


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