Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 165

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Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen schließlich zur Verhandlung über den Antrag des Abgeordneten Anschober auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und zwei seiner Vertrauten.

Dieser Antrag wurde gleichfalls verteilt. Es erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehem. Präs. des Iran Bani-Sadr behauptet –, erteilt wurden.

Mit folgender Zusammensetzung:

4 SPÖ, 3 ÖVP, 2 FPÖ, 1 LIF, 1 GRÜNE

Unter einem verlangen die Antragssteller die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen in die Debatte ein.

Was die Redezeitbeschränkungen betrifft, verweise ich auf das, was ich zuvor gesagt habe.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Anschober. – Ihnen steht eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

20.14

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird hier seit mittlerweile gut einer Stunde davon gesprochen – zuletzt war es der Exminister; es wäre fein, wenn der zweite Exminister auch das Wort ergreifen würde –, daß es in dieser Causa keine Beweise gibt, und zweitens davon, daß man doch nun die Behörden arbeiten lassen müsse. Sieben Jahre nach den Attentaten wird gesagt: Jetzt muß man die Behörden arbeiten lassen, damit die Angelegenheit aufgeklärt werden kann, und ein Untersuchungsausschuß wäre doch, seien wir doch ehrlich, in dieser Phase – das hören wir eigentlich bei jeder Frage, die wir aufklären wollen – etwas Hinderliches.

Jetzt sage ich Ihnen darauf: Aus der Aktenlage geht sehr, sehr klar und deutlich hervor (Rufe bei der SPÖ: Welche Akten? Welche Akten?), daß diese Behörden gearbeitet haben und daß es genau um das Ergebnis dieser Arbeit geht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist der Punkt! (Abg. Dietachmayr: Sie reden von Akten, die es gar nicht gibt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Diese Behörden haben gearbeitet, und es geht darum, diese Arbeit, die dazu geführt hat, daß Staatsterroristen entrinnen konnten, zu bewerten und die politischen Hintergründe, die Ursachen dafür, daß es zu diesem Arbeiten von Behörden gekommen ist, aufzuklären. (Abg. Mag. Posch: Welche Akten, Anschober? – Abg. Oberhaidinger: Es gibt weder Akten noch Fakten!)


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