Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 164

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"Deshalb wurden diese Personen auch im Exil durch den iranischen Geheimdienst beobachtet und bekämpft. Zu dessen wichtigsten Aufklärungsobjekten gehörte die DPK-I, wie sich aus einem Fernsehinterview des iranischen Ministers für Information und Sicherheit ... vom 30. August 1992 ergibt." – Der Mordanschlag in Wien war am 13. Juli 1989. – "Um diese Stimme zum Schweigen zu bringen, faßte die politische Führung Irans den Entschluß, die Führung der DPK-I nicht nur politisch zu bekämpfen, sondern sie zu liquidieren. Die Tötung des damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und zwei seiner Vertrauten am 13. Juli 1989 in Wien sowie die hier abgeurteilte Tat sind Folgen dieses Entschlusses. Der rote Faden, der die Geschehnisse von Wien und Berlin verbindet, ist unübersehbar. Es ist auszuschließen, daß sie auf Konflikte unter kurdischen Oppositionsgruppen zurückzuführen sind." – Ende dieser Pressemitteilung der Senatsverwaltung Berlins vom 10. April 1997.

Jetzt sagen Sie mir, wo der Makel in dieser Pressemitteilung, den Sie seit Tagen durch das Land tragen, gegeben ist, damit wir uns danach ausrichten können.

Daher glaube ich – um diesen Teil abzuschließen –, daß es sehr wohl einem Rechtsstaat entspricht, einmal die schriftliche Urteilsausfertigung zu haben und mit dieser schriftlichen Urteilsausfertigung die Prozeßakten der Berliner, die dreieinhalb Jahre Prozeß geführt haben, dahin gehend zu studieren, wo tatsächlich Anknüpfungspunkte zu den Kurdenmorden am 13. Juli 1989 in Wien zu finden sind und was weiter zu verfolgen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Noch eine zweite Feststellung, und zwar zum Verlauf der Untersuchungen: Ich habe seinerzeit schon gesagt und stehe auch heute nicht an zu sagen, daß es auch bei dieser Untersuchung die eine oder andere Panne innerhalb der Exekutive oder im Zusammenspiel zwischen Exekutive und Justiz gegeben hat, was sicher nicht zur notwendigen raschen Aufklärung geführt hat.

Was jedoch Ihre Behauptung betrifft, die Sie in erster Linie andauernd in den Raum stellen und damit in die Öffentlichkeit tragen, nämlich daß politisch gehandelt wurde und daß dem politische Gründe zugrunde gelegen sind, muß ich Sie jetzt auffordern: Kommen Sie heraus, nennen Sie einen Namen, legen Sie ein Papier auf den Tisch, und beweisen Sie damit, daß ich in politischer Hinsicht eine Weisung in diesem Verfahren gegeben habe! Das müssen Sie einmal machen, und dann haben Sie die Berechtigung, uns zu kritisieren! Aber es geht nicht an, Nebelgranaten zu werfen und irgend etwas in den Raum zu stellen, was Sie in Wirklichkeit nicht beweisen können, weil es nämlich schlicht und einfach nicht stattgefunden hat! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich komme schon zum Schluß. Natürlich hat es in einer solchen Causa, die die Öffentlichkeit bewegt hat, mehrere Gespräche zwischen dem Herrn Außenminister, dem Herrn Justizminister und mir gegeben. Aber das waren immer Gespräche, die davon getragen waren, die Erhebungen und Ermittlungen voranzutreiben, um die Sache entsprechend abzuklären. Aber es gab nie Gespräche – das kann ich aus meiner Sicht sowohl zu Mock als auch zu Foregger sagen –, in denen irgendeiner von uns dreien gesagt hätte, es gäbe von irgend jemand Außenstehenden irgend etwas, was wir unter den Tisch fallen lassen sollten oder was es zu verheimlichen gelte.

Daher muß ich abschließend zumindest für mich, aber ich glaube, auch für die beiden anderen in Anspruch nehmen: Ich lasse mir eine siebzehneinhalbjährige Angehörigkeit zur Bundesregierung durch solche Dinge wirklich nicht madig machen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Langanhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die geschäftsordnungsmäßig vorgesehenen Wortmeldungen sind damit erschöpft. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Mag. Stadler auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.


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