Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 86

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Wir gehen in die Debatte ein.

Der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner, erhält das Wort. – Bitte.

14.31

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag beschäftigt sich mit einem Detail der Budgeterstellung beziehungsweise des Rechnungsabschlusses. Ich bedauere grundsätzlich, daß wir in der Politik und beim Staatshaushalt nicht jene Regeln anwenden können, die für Wirtschaftsunternehmungen selbstverständlich sind, daß wir im Staatshaushalt also keine doppelte Buchhaltung, keine Vermögensrechnung und Ertragsrechnung haben.

Ich meine, daß gerade die staatliche Gestionierung, die Verpflichtungen, die in die Zukunft gerichtet sind, es sozusagen wert wären, daß sie jährlich einmal oder vielleicht sogar mehrmals in das Bewußtsein der Entscheidungsträger gerufen würden. Aber das ist natürlich nur bei einer Vermögensrechnung sozusagen schwarz auf weiß gegeben. Denken Sie nur etwa daran, welche Belastungen die Republik für Pensionen zu erbringen hat, und denken Sie an die Debatte darüber, wie diese Pensionen für die kommenden Generationen zu finanzieren sein werden. Das ist aber nur ein Teilaspekt, es gibt viel Vergleichbares.

Es ist daher in hohem Maße eine Krücke, wenn wir uns weiterhin mit einem kameralistischen System, das einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung gleichkommt, sozusagen zu begnügen haben, weil dabei die Bewußtseinsbildung nicht gegeben ist, weil die Fragen: Wo tickt denn die Bombe? Wo ist denn das Vermögen? Was ist denn der wahre wirtschaftliche Stand? vom kameralistischen System nicht beantwortet werden. Ich bedauere das zutiefst und möchte anregen, daß wir – wenn auch vielleicht in einem kleineren Kreis derjenigen, die sich dafür interessieren – darüber nachdenken, ob dies zwangsläufig so bleiben muß.

Aber noch unerträglicher und vor allem noch unprofessioneller erscheint es mir, daß wir das Budget, wenn wir es schon nach kameralistischem System und nach kameralistischen Grundsätzen beschließen, quasi ohne Fundament beschließen, weil wir den Rechnungsabschluß des Vorjahres oder des Vollzugsjahres zum Zeitpunkt des Beschlusses natürlich noch nicht haben können. Dieser Rechnungsabschluß ist noch nicht fertig, der Vollzug ist noch im Gange. Aber daß wir nicht einmal den Rechnungsabschluß des Vorvorjahres und manchmal – ich habe es schon erlebt – nicht einmal den des Vorvorvorjahres haben, das, meine Damen und Herren, kann nicht unser Interesse sein!

Jeder von uns, egal, ob Unternehmer, Bauer, Angestellter, muß doch Interesse daran haben, daß er die Entscheidungen, die er trifft – seien sie noch so bescheiden und noch so klein –, seine Meinungsbildung und seinen Wissensstand auf einem gesicherten Fundament aufbaut.

Wir sollten und könnten einen Beitrag dazu leisten, indem wir bei der Budgetierung drei Phasen systematisieren: den Rechnungsabschluß des Vorvorjahres, den im Vollzug befindlichen, also das Rechnungswerk des laufenden Jahres, und das Budget des Folgejahres.

Dieser Antrag zielt darauf ab, daß wir durch eine Änderung des Rechnungshofgesetzes die Fristenkonformität herstellen. Ich hoffe und glaube, daß Sie bei der Debatte im Budgetausschuß diesem Antrag Ihre Zustimmung geben können.

Es ist im Vorfeld schon angeklungen, daß ein Reparaturbedarf oder eine Verbesserungsnotwendigkeit besteht. Wir sind selbstverständlich gerne bereit, den Fristenlauf auch handhabbar und realitätsnah zu gestalten. Wir haben kein Interesse daran, den Beamten im Finanzministerium und im Rechnungshof durch solch eine Änderung die Arbeit zu erschweren. Wir wollen, daß ein Budget beschlossen und beraten wird, das auf einer vernünftigen Basis steht, nämlich auf der Basis des Rechnungsabschlusses des Vorvorjahres. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.35


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