Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 44

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(Abg. Böhacker: Parteisteuer!) Meine Damen und Herren! Unter Abzug all dessen, was in diesem Zusammenhang als Parteisteuer bezeichnet wurde – ich nenne es Werbungskosten (Heiterkeit bei den Freiheitlichen)  –, ergibt das einen Nettobetrag von 40 780 S und 80 Groschen. Das ist weit unter dem, was Sie fordern. Und selbst, wenn man den Jahresausgleich hinzunimmt, ergibt sich in diesem Zusammenhang ein Betrag von 46 000 S. Das muß man den Bürgern nämlich in aller Deutlichkeit sagen. Was Sie hier betreiben, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, ist Sand in die Augen der Wähler streuen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich auch noch eine Bemerkung zur Parteisteuer machen: Jedem Österreicher, jedem Arbeitnehmer, jedem Selbständigen (Abg. Dr. Graf: Und zur Aufwandsentschädigung!), wird das Recht zuerkannt, daß er Werbungskosten absetzt. Jeder Beislwirt in meinem Bezirk hat selbstverständlich das Recht, wenn er im Bezirk für sein Lokal wirbt, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Ich frage Sie: Warum soll ich, insbesondere vor Wahlen, nicht auch werben dürfen? Die Werbung "Wählt mich!" ist das Ergebnis unseres Listenwahlrechtes. (Abg. Dr. Haider: Weil es sinnlos ist, das ist hinausgeschmissenes Geld!) Wie soll ich denn mit den Wählern in Kontakt kommen, wenn ich mit ihnen nicht kommunizieren kann? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Daher ist das nicht nur meine Position. Ich bitte Sie nur, nachzulesen. Der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof haben das in ständiger Judikatur bestätigt. Ich bitte Sie daher, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Was wir Ihnen vorlegen, ist eine mutige Regelung – im wesentlichen ohne Übergangsregeln –, es ist eine Regelung, die mehr Transparenz schaffen wird; wir hätten gerade in der Frage der Veröffentlichung gerne noch mehr erreicht.

Es wird aber immerhin einen Einkommensbericht für einen Personenkreis von rund 300 000 Arbeitnehmern in Österreich geben, das sind etwa 10 Prozent des Arbeitsmarktes. Die einzelnen Bezüge all jener, die diese aus öffentlichen Kassen beziehen, werden in Zukunft ganz konkret veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 80 000 S pro Monat verdienen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung zu dem machen, was der Kollege Stadler als Willkür bezeichnet hat: Der Grund, warum bestimmte Funktionen im öffentlichen Dienst nicht mit einem Mandat kompatibel sein können, hat im wesentlichen damit zu tun, daß wir schlicht und einfach nicht wollen, daß ein Steuerbeamter, der in den Steuerakten seiner Wähler Entscheidungen zu treffen hat, der auch über entsprechend sensible Informationen verfügt, dem Wähler als zu Wählender, als ein ihn Vertretender gegenübersteht. (Abg. Mag. Stadler: Das ist peinlich!) Das ist unfair den Beamten gegenüber, das ist insbesondere dem einzelnen Wähler gegenüber unfair. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt sind die Steuerbeamten schuld!) Ein Abgeordneter soll nicht über solch geheimes Wissen verfügen, außer er kann es aus entsprechenden Unterlagen in aller Öffentlichkeit entnehmen. (Abg. Böhacker: Von Amtsverschwiegenheit haben Sie noch nie etwas gehört!)

Meine Damen und Herren! Die "Willkür", von der Sie reden, ist nichts anderes als eine Privilegienritterei, die Sie verteidigen. In diesem Zusammenhang lassen Sie mich daher mit einem Dank an die Fraktionen des Verfassungsbogens schließen. Wir haben in sehr, sehr zahlreichen Verhandlungen einen langen gemeinsamen Weg zurückgelegt. (Abg. Mag. Stadler: Dem "Verfassungsbogen" möchte ich nicht angehören!) Was uns in diesem Zusammenhang geeint hat, war die gemeinsame Bemühung, zu einer für alle – die Österreicher und Österreicherinnen, die Wähler, aber auch die politischen Parteien und ihre Repräsentanten – tragbaren Lösung zu kommen.

Wir sind von verschiedensten Positionen ausgegangen, aber wir sind zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen, hinter dem wir mit Stolz – auch gegenüber den Österreichern – stehen können.


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