Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 52

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§ 8 Abs. 1 lautet: "Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, sowie Unternehmen beziehungsweise Vereine, die entweder eine Subvention oder Förderung von einer Million Schilling oder mehr erhalten haben oder deren betrieblicher Aufwand zu 50 Prozent oder mehr von der öffentlichen Hand finanziert wird, haben innerhalb der ersten drei Monate jedes zweiten Kalenderjahres dem Rechnungshof die Bezüge oder Ruhebezüge von Personen mitzuteilen, die zumindest in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre Bezüge oder Ruhebezüge bezogen haben, die jährlich höher als 14mal 80 Prozent des monatlichen Ausgangsbetrages nach § 1 waren. Die Rechtsträger haben auch die Bezüge und Ruhebezüge von Personen mitzuteilen, die einen weiteren Bezug oder Ruhebezug von einem Rechtsträger beziehen, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt. Personen, die einen Bezug oder Ruhebezug von zwei oder mehreren Rechtsträgern beziehen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, haben dies diesen Rechtsträgern mitzuteilen."

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Bei jenen, die die Usancen im Parlament nicht kennen, entschuldige ich mich. Es geht nicht anders, es ist die Technik. Ich habe vorher erklärt, worum es geht.

Als Schlußsatz sage ich Ihnen noch folgendes: Ich glaube zwar, daß wir mit dieser Regelung einen großen Schritt in Richtung Stärkung der Glaubwürdigkeit der Politiker machen, aber die Glaubwürdigkeit ist davon abhängig, daß sie ihre Aufgabe hier ernst nehmen. Aufgabe der Parlamentarier hier ist es, vor allem die Regierung zu kontrollieren. Und zur Kontrolle der Regierung gehört es, daß wir Dinge (Abg. Mag. Stadler: Das haben wir gestern gesehen, wie Sie das handhaben! Das haben wir gestern gesehen! Das kennen wir!) und Umstände, die so aussehen wie die Umstände rund um die Vertuschung der Kurdenmorde, aufklären, und zwar mittels eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Solange die Bürgerinnen und Bürger nicht das Gefühl haben, daß die Parlamentarier die Regierung kontrollieren, werden diese in der Glaubwürdigkeit genauso im unteren Feld liegen, wie es bisher der Fall war. Da nützt uns das alles nichts. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Daher mein Appell: Unterstützen Sie unseren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses! – Danke. (Neuerlicher Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

11.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Schmidt soeben vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort und bitte, mit der Behauptung zu beginnen, die Sie berichtigen wollen.

11.29

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Die Frau Vorrednerin Schmidt, die sich selbst das Gehalt auf mehr als 170 000 S pro Monat angehoben hat, hat behauptet (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident, was ist denn das? – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen) , es gäbe keine Nebenbezüge mehr in dem von ihr mitverhandelten Gesetz und es würden für den Politiker in Zukunft Spesenregelungen gelten, wie sie für jeden Bürger gelten. – Dies ist unrichtig.

Richtig ist vielmehr, daß im Art. 2 § 10 dieses Gesetzes unter dem Titel "Vergütung der Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates" und so weiter festgelegt ist, daß Spesen, die jeder Normalbürger beim Finanzamt geltend machen muß, 1 : 1 von der bezugsauszahlenden Stelle abgegolten werden! – Meine Damen und Herren! Das ist ein Nebeneinkommen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Herr Stadler! Das stimmt nicht! Haben Sie es noch immer nicht verstanden? Lesen Sie es aufmerksam! Sie wissen nicht, wovon Sie reden!  – Abg. Dr. Haider  – in Richtung


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