Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 51

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weit weg, die sollen uns die Privilegien sichern – das wäre ein solches gewesen –, wir können uns darauf ausreden, und unsere Landtage sind aus dem Schneider.

Dazu kommt ja noch etwas: Die Landeshauptleute haben offensichtlich gefunden, daß es zwar richtig ist, daß man bei den Landtagsabgeordneten sehr wohl unterscheidet, ob es sich um ein Bundesland mit 1,5 Millionen Einwohnern handelt oder ein Bundesland mit 250 000 Einwohnern. Das haben sie für richtig gehalten. Sie haben es daher auch für richtig gehalten, daß beim Landtagspräsidenten und bei allen anderen in der Pyramide abgestuft wird, nur bei ihnen als Landeshauptleute nicht. Nein! Wie könnte die Einwohnerzahl einen Unterschied machen?

Ich habe eine so vordergründige und – ich füge das hinzu – nahezu unverschämte Interessenvertretung selten erlebt wie jene der Landeshauptleute in dieser Frage. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich bin daher sehr froh darüber, daß durch die Tatsache, daß es eine Vierparteieneinigung werden sollte, auch die Regierungsfraktionen, die natürlich immer versucht sind, dem Druck aus den eigenen Reihen nachzugeben, gar nicht anders konnten, als der Sachlichkeit zu dienen. Und um nichts anderes ist es gegangen! (Abg. Dr. Graf: Warum sind Sie Kontrarednerin?) Damit haben wir durchaus auch den Föderalismus hochgehalten, denn es wird nun in der Verantwortung der Länder liegen, in welcher Form sie differenzieren.

Was die Transparenz betrifft, war es uns sehr wichtig, nicht nur eine einsichtige und nachvollziehbare Pyramide zu bauen, sondern darüber hinaus auch Veröffentlichungen vorzusehen, Veröffentlichungen überall dort, wo Steuergelder mit im Spiel sind, denn ich halte es für ein Recht der Wählerinnen und Wähler, daß sie wissen, wie mit ihrem Geld umgegangen wird. Daher halte ich es für dringend notwendig, daß überall dort, wo Steuergelder verwendet werden – da besteht für mich ein Unterschied zu privaten Einkommen –, eine Offenlegung erfolgt. Und genau das ist vorgesehen, und zwar nicht nur für Politiker – das ist ein großer Schritt –, sondern auch für alle Funktionäre in jenen Bereichen (Abg. Dr. Graf: Warum sind Sie Kontrarednerin?)  – Sie kennen die Geschäftsordnung nicht; ich erkläre sie Ihnen nachher gerne (Abg. Mag. Stadler: Sie mißbrauchen Sie! Sie mißbrauchen die Geschäftsordnung mit Billigung des Präsidenten!) –, in denen die öffentliche Hand eine Beteiligung hat, und zwar eine solche Beteiligung, daß der Rechnungshof das Recht hat, zu prüfen. (Abg. Mag. Stadler: Mit Ihren guten Beziehungen zum Präsidenten mißbrauchen Sie die Geschäftsordnung!)

Das ist ein sehr großer Kreis, und das wird meiner Meinung nach zwei Effekte haben: auf der einen Seite die Überprüfbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, auf der anderen Seite aber auch den Druck zu einer vernünftigen Gehaltspolitik in diesen Unternehmungen. Vielleicht ist damit sogar auch der Effekt verbunden, daß man gar nicht mehr haben möchte, daß sich die öffentliche Hand allzusehr beteiligt, weil damit ja eine Offenlegungspflicht verbunden ist. Und das sind genau jene Effekte, die die Liberalen erreichen wollten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir wollen diese Effekte auch noch ausdehnen, und ich bedauere sehr, daß wir uns diesbezüglich bei den Verhandlungen mit den Regierungsparteien nicht durchsetzen konnten. Wir möchten daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Schmidt und Haselsteiner einbringen, wonach der Kreis jener, von denen ich jetzt gesprochen habe, noch auf Vereine ausgedehnt wird. Ich darf den Antrag schnell verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Dr. Hans Peter Haselsteiner und PartnerInnen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Antrages 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka/Dr. Khol betreffend ein Bezügegesetz


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