Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 103

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würden in vielen Fällen Frauen zum Zug kommen, würden diese Berufungen durchgeführt werden. Mit Ihrer Einsparung aber kommt es dazu, daß diese Frauen nicht zum Zug kommen, nicht berufen werden. Das ist nur eines von vielen Beispielen.

Sie können dieses Beispiel überall anwenden. Mit dieser 40-Prozentquote, die das Gleichbehandlungsgesetz vor allem in den mittleren und höheren Bereichen vorsieht, überall dort, wo Planstellen nicht nachbesetzt werden, wo sie offengehalten werden, betrifft das die Frauen, weil diese nach dem Bevorzugungsgebot des Gleichbehandlungsgesetzes im öffentlichen Dienst hätten nachkommen müssen – und so kommen sie nicht nach. So wird ein Gleichbehandlungsgesetz im öffentlichen Dienst konterkariert. Das ist es, was wir Ihnen vorwerfen. (Beifall bei den Grünen.)

Daher meinen wir: Sehen wir uns die Lippenbekenntnisse der Regierung zur Frauenpolitik näher an: Wir haben ein Gleichbehandlungsgesetz im öffentlichen Dienst, das an und für sich gut ist. Sie setzen Budgetkonsolidierungsmaßnahmen, und es zeigt sich: Genau mit diesen Maßnahmen wird das Gleichbehandlungsgesetz konterkariert.

Und noch etwas möchte ich Ihnen sagen: Sie schreiben in Ihrer Beantwortung unter anderem zur Frage, inwieweit es Einsparungen gegeben hat bei der Übernahme von befristeten Dienstverhältnissen in unbefristete, also bei Pragmatisierungen, daß ihnen derartiges nicht bekannt sei. Sie schreiben immer wieder, daß diese Erhebungen so "übermäßig schwierig" wären.

Ich gebe Ihnen einen Tip: Reden Sie mit Ihren Gleichbehandlungsbeauftragten, zum Beispiel mit jener im Finanzministerium. Sie kann Ihnen aus dem Stegreif einige Beispiele von Frauen nennen, die genau das zur Antwort bekommen haben, als sie ihr Ansuchen zur Übernahme eingereicht haben: Nein, das geht nicht, Einsparungen im öffentlichen Dienst!

Das ist aber zum Teil ganz einfach: Sie müßten gar nicht große Akten wälzen und sich Personalakten durchsehen, denn Sie haben auch in Ihrem Ministerium Gleichbehandlungsbeauftragte, mit welchen Sie reden und überprüfen könnten, welche Maßnahmen sich setzen lassen, wo konkret angesetzt werden kann.

Sie schreiben dann noch dazu, daß Sie nur vereinzelt freie Planstellen nachbesetzt und darüber hinaus Einschränkungen bei der Aufnahme von Ersatzkräften und bei der Verlängerung von Dienstverhältnissen von Ersatzkräften vorgenommen haben. – Damit bestätigen Sie genau meinen Verdacht: Natürlich sind diese Einschränkungen vorgenommen und natürlich sind öfter und nicht nur vereinzelt Planstellen nicht nachbesetzt worden.

Zum Schluß, sozusagen zur Abrundung des Ganzen, möchte ich noch zwei Punkte erwähnen.

Erstens: Ich meine, es wäre politisch klug gewesen, sich gerade im Zusammenhang mit einem Frauen-Volksbegehren zu bemühen, nach Möglichkeit Daten auf den Tisch legen. Es war unsere Intention – die wir übrigens in unserem Anfragetext ganz offen dargelegt haben –, zu erwirken, daß Gegensteuerungsmaßnahmen getroffen werden und daß man sagt: So war es, aber wir werden überprüfen, wo wir etwas anders machen oder korrigieren können.

Zweitens werden wir natürlich bei den nächsten Budgetverhandlungen – und diese finden im kommenden Herbst statt – ganz genau darauf achten, wie Sie diesmal derartige Konsoldierungsmaßnahmen – sollten Sie wieder solche planen – mit einem Gleichbehandlungsgesetz im öffentlichen Dienst begründen wollen. (Beifall bei den Grünen.)

15.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ridi Steibl. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.12

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zur Anfrage meiner Kollegin Kammerlander möchte ich sagen: Sie hat sicherlich in einigen Punkten recht, aber nicht in allen.


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