Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 102

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gehen von der These aus, daß diese Einsparungen hauptsächlich Frauen betreffen, weil in jenen Bereichen, in denen überwiegend Frauen tätig sind, wie zum Beispiel im sozialen Bereich, im Gesundheitsbereich, wiederum in erster Linie Frauen von Einsparungen betroffen sind. Wir wollten eben wissen, ob das zutrifft, ob es stimmt, daß durch diese Maßnahmen der Budgetkonsolidierung in erster Linie Frauen betroffen sind.

Um nur noch einmal einen Vergleich zu haben, um in Erinnerung zu rufen: Der Frauenanteil bei den öffentlich Bediensteten liegt bei 50 Prozent, in der Privatwirtschaft bei 40 Prozent, und bei den Akademikern ist die Schere noch weiter geöffnet zwischen dem öffentlichen Bereich und der Privatwirtschaft: Im öffentlichen Bereich, in den Zentralstellen sind 20 Prozent Akademikerinnen vertreten, in der Privatwirtschaft 12 Prozent.

Wir wissen aus einer Studie, die wir im vorigen Jahr vorgestellt haben, die dann ein Bericht des Ministeriums bestätigt hat, daß da dann noch so etwas hinzukommt wie ein "gläserner Plafond". Das heißt, Frauen sind im öffentlichen Dienst in den unteren Bereichen zu mehr als 40 Prozent vertreten, die das Gleichbehandlungsgesetz vorsieht. Sie sind im mittleren Bereich mit zirka 30 Prozent noch annähernd vertreten. Je höher jedoch die Hierarchie, desto weniger Frauen gibt es dort.

Wir haben von allen Ministerien eine Antwort erhalten, so auch vom Finanzministerium. Erstaunlich an dieser Antwort ist, daß es eigentlich gar keine Antwort ist. Sie zählen einiges auf, Sie zählen auf: soundso viele Planstellen gegenüber soundso vielen Planstellen, Sie zählen die Anzahl der Karenzurlaube auf: nach 75a einer und ansonsten 58. Sie nennen alle möglichen Zahlen, die gar nichts aussagen, die überhaupt nichts mit unserer Fragestellung zu tun haben, weil sie keinen Vergleich zulassen – nicht nur gegenüber dieser Budgetkonsolidierungsmaßnahme –; Sie können nämlich nicht sagen, wie viele dieser Stellen nachbesetzt wurden, wie viele dieser Stellen provisorisch nachbesetzt wurden, weil es sich um Karenzvertretungen handelt, wie viele Posten nach Pensionierungen nachbesetzt wurden. Aber Sie können vor allem auch keine Auskunft darüber geben, inwieweit das – wie wir das nennen – geschlechtsspezifisch ist, inwieweit es Frauen beziehungsweise Männer betrifft.

Sie bitten in den verschiedenen Antworten immer wieder um Verständnis dafür, daß Sie das nicht beantworten können und begründen das damit, daß zum Beispiel eine Auskunft über die Höhe der Einsparungen durch Nichtverlängerungen von Dienstverhältnissen einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.

Sie schreiben das auch in bezug auf den Vergleich bei Pensionierungen, welche Stellen nachbesetzt worden sind, welche nicht; auch da wäre der Aufwand unverhältnismäßig höher, als das Ganze wahrscheinlich bringt. – Und so geht es dahin.

Wenn ich mir das Schreiben des Finanzministeriums durchlese – das ist an und für sich auf den ersten Blick sehr umfangreich beantwortet –, frage ich mich als Frauensprecherin: Wozu haben wir – auf gut deutsch – die "Krot g’fressen", daß 1995 eine Budgetkonsolidierung und eine Posteneinsparung beschlossen wurde, wobei Sie uns jetzt erstens gar nicht sagen können, was Sie eigentlich dabei an Posten und an Geld eingespart haben. Sie können uns auch nicht sagen, inwieweit das Frauen betroffen hat. Sie können nicht aufzeigen, was eingespart wurde.

Wir haben alle Ministerien befragt, aber wir haben durch die Bank sehr, sehr dürftige Antworten bekommen, und es war nicht möglich, das zu eruieren. Durch die Bank haben die Antworten so ausgesehen wie jene des Finanzministeriums.

Das, was wir an Antworten gesammelt haben, gibt einen Überblick von etwa 3 500 eingesparten Planstellen gegenüber 9 600, aber keine Aussage über die Geschlechterrelevanz, keine Aussage darüber, wieweit es Frauen betroffen hat, was mich zur Vermutung veranlaßt, daß das sehr wohl Frauen betroffen hat. Und wir wissen das auch aus zahlreichen Einzelgesprächen.

Ich kann Ihnen auch allgemeine Beispiele nennen, wie ich sie schon angeführt habe in bezug auf Posten, die nicht nachbesetzt werden – zum Beispiel an Hochschulen; Berufungen, die nicht durchgeführt werden. Durch das Gleichbehandlungsgesetz, durch die 40-Prozentquote


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite