Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 120

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Natürlich, meine Damen und Herren, müssen wir angesichts des Sparpaketes auch bei uns selbst beginnen; dazu bekennen wir uns selbstverständlich. Das geschieht auch, und es ist vielfach darauf hingewiesen worden: Im Laufe der Jahre kommt es zu Einsparungen in mehrstelliger Millionenhöhe.

Ich möchte hier auf die einzelnen Details gar nicht mehr eingehen. Aber selbstverständlich müssen wir uns als Abgeordnete der Kritik stellen, und zwar in allen Fragen, selbstverständlich auch in Bezügefragen. Ich finde, zu unserem Selbstverständnis muß es auch gehören, den Mut zu haben, ungerechtfertigte Kritik, billige Polemik und Unterstellungen zurückzuweisen und diesen auch zu widersprechen. Auch das, so meine ich, ist notwendig, und das muß gerade für die Zukunft auch in diesen Fragen gelten.

Meine Damen und Herren! Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es, die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. – Und diesem Grundsatz muß selbstverständlich auch in Österreich entsprochen werden. Ich meine, diesem Grundsatz ist auch mit dieser Lösung, mit dieser fairen, transparenten und nachvollziehbaren Lösung entsprochen worden.

Unser Gehalt, meine Damen und Herren, ist nicht nur eine Entschädigung für geleistete Arbeit: Mit unseren Gehaltsregelungen entscheiden wir letztlich auch darüber, welcher Sachverstand, welche Kompetenz, welche Berufserfahrung sich im österreichischen Parlament einfindet und wie wir auch unsere Arbeit draußen im Wahlkreis machen. Deshalb kann es nicht darum gehen, mit solchen Lösungen wie der heutigen in erster Linie eine negative Gehaltsspirale nach unten in Gang zu setzen! Wer ordentlich arbeitet, braucht sich auch nicht für sein Gehalt zu entschuldigen – und das muß selbstverständlich auch für Politiker gelten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir bekennen uns zur Leistung, und wir bekennen uns auch zu einem leistungsgerechten Politikereinkommen. Wegen des Geldes aber geht man nicht in die Politik – das ist hier schon betont worden –, aber so mancher bevorzugt es, wegen dieser Diskussion und wegen des Geldes, vor allem wegen des ständigen öffentlichen Rechtfertigungszwanges für seine Bezüge nicht in die Politik zu gehen. Und das führt eben auch zu einer negativen Auslese. Das tut den Auswahlkriterien in bezug auf die Mandatare, das tut der Demokratie in unserem Lande ganz sicherlich nicht gut! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Im Gesetz steht auch die Unvereinbarkeit der Tätigkeit von Abgeordneten mit führenden hoheitlichen Funktionen, so zum Beispiel als Richter. Damit soll verhindert werden, daß durch ihre politische Funktion eine unbeeinflußte Amtsführung etwa als Richter nicht mehr gewährleistet ist. Das ist ein gleichsam verfassungsrechtlicher Schutz der Unabhängigkeit und Objektivität des Richteramtes und damit eine höchst wichtige, eine höchst notwendige Regelung, wie sie auch in vielen anderen Ländern, so auch in Deutschland, gang und gäbe und auch verfassungsmäßig vorgesehen ist.

Man wird sehen, wie manche hier im Haus reagieren, die unter diese Regelung fallen, so zum Beispiel Frau Kollegin Partik-Pablé. Sie sagte am Freitag, den 21. März 1997, dem "Standard" gegenüber: Wenn ich nicht mehr am Gericht arbeiten darf, dann lege ich mein Mandat zurück. – Zitatende.

Das ist, Frau Kollegin, Ihre persönliche Entscheidung. Wie Sie darauf reagieren werden, ist auch Ihre Sache, und ich will das gar nicht weiter kommentieren. Es steht auch nicht meine, sondern Ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Was hat das mit Glaubwürdigkeit zu tun?)

Aber Sie haben in diesem Zusammenhang noch etwas anderes gesagt, das sehr bemerkenswert ist und das ich dem Hohen Haus gerne zur Kenntnis bringen möchte. Sie haben gesagt: Jetzt wird so getan, als seien 100 000 S soviel Geld; das stimmt nicht, denn davon gehen Steuer- und Pensionszahlungen weg; Abgeordnete verdienen im Durchschnitt 42 000 S netto.


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