Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 122

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richtig zum Tragen kommt, in Zeiten, in denen die Flexibilisierung der Arbeitszeit den Arbeitnehmern Lohnverminderungen bringt, in Zeiten, in denen Sonntagsarbeit heraufbeschworen wird, beschließen Sie ein Gesetz, mit dessen Hilfe sich die Politiker selbst bedienen und noch mehr verdienen als vorher.

Ich habe die Worte des Herrn Klubobmannes Khol gehört, der, als es um die Reisekosten gegangen ist, gesagt hat, daß er sich als Wiener einstuft. – Er sollte wirklich hier in Wien bleiben, denn in Tirol hat er nach meinem Dafürhalten ohnehin keinen Platz mehr. Er ist nicht mehr an der Basis, dort, wo die Arbeitnehmer sind, die spüren, wie schwierig die Situation geworden ist.

Wir Freiheitlichen werden den Arbeitnehmern auch sagen, was auf sie mit diesem Gesetz zukommt, das die Politiker beschließen werden. Wir werden fragen: Wer schützt die Arbeitslosen vor solchen Politikern? Und wir werden auch fragen: Wer schützt die Arbeitnehmer vor solchen Politkern?

Dazu muß ich sagen: Von Gewerkschaftsseite her habe ich auf diesem Gebiete nichts gehört. Einmal hat Präsident Verzetnitsch behauptet, daß seitens der Freiheitlichen im Gewerkschaftsbund "Schweigen im Walde" herrsche. – Heute sage ich von diesem Rednerpult aus, daß Schweigen im Walde im Gewerkschaftsbund herrscht, und zwar deshalb, weil Sie da genauso sitzen wie hier herinnen und sich selbst bedienen, und deshalb kommt von dieser Seite überhaupt nichts! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wer schützt die Pensionen und die Mindestrentner? Wer von diesen Politikern, bitte? – Sicher nicht Klubobmann Kostelka, der heute gesagt hat, daß das heute zu beschließende Gesetz keine Mehreinkommen für Abgeordnete bringen würde. Wenn man von 86 000 S brutto ausgeht, die ein Abgeordneter bekommt – das kann ich aufgrund meines Lohnzettels feststellen –, der dann ab kommendem Juli 100 000 S erhält ... (Abg. Schieder: Wenn man 86 000 S plus 20 Prozent oder plus 30 Prozent rechnet, dann kommt laut Adam Riese mehr heraus!)

Herr Kollege, hören Sie zu! Es sind nicht 100 000 S, das kann ich Ihnen beweisen. Jedenfalls erhält er jetzt 100 000 S plus Reisekostenabrechnung. Schauen Sie sich einmal an, was da jetzt herauskommt! (Abg. Schieder: Jetzt wird sie gezählt, ob man sie hat oder nicht!)

Jeder Abgeordnete, Kollege Schieder, der diesem Bezügegesetzbegrenzungsgesetz zustimmt, sollte einmal in der Woche in irgendeinen Betrieb hinausgehen und schauen, was dort etwa ein Tischlergeselle verdient, der im Höchstfall ein Jahresgehalt von 200 000 S hat (Abg. Schieder: Weniger!), vielleicht sogar noch weniger. Er soll auch schauen, was ein Spitzen-Facharbeiter verdient! – Da frage ich Sie, ob das das richtige Verhältnis ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Weil ich sehe, daß die Zeit schon sehr vorgeschritten ist, möchte ich nun einen Entschließungsantrag einbringen, und zwar betreffend Familienheimfahrten. Ich habe ein Schreiben der Tiroler Arbeiterkammer vor mir, das auch an alle Klubobleute gegangen ist. Dort heißt es: Die Kammer wird ersucht, im Rahmen ihres Kompetenz- und Wirkungsbereiches für eine raschestmögliche Verwirklichung dieses Antrages, der in der Vollversammlung einstimmig beschlossen wurde, zu sorgen.

Unseren Entschließungsantrag betreffend Familienheimfahrten möchte ich namens der Abgeordneten Böhacker, Schreiner, Trattner, Haller sowie in meinem eigenen Namen einbringen.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die abzugsfähigen Kosten der Familienheimfahrten in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG auf den zweifachen Höchstbetrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG angehoben werden."


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