Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 135

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Ministerien vorbereitet, und damit sind die Ausschußkultur und die Ausschußarbeit stark beeinträchtigt. Weder im Plenum noch im Ausschuß bin ich je ins Schwitzen gekommen.

Zweitens: Es ist falsch, daß den Parlamentariern, zumindest jenen der Regierungsparteien, die Verantwortung, die Sie bei den Abstimmungen zu übernehmen hätten, von der jeweilige Parteispitze abgenommen wird. Denn würden Sie, wenn Sie als Führungskraft teilweise oder ganz mit Ihrem Einkommen für Verluste haften müßten, ungeprüft so vielen unfinanzierbaren Gesetzen zustimmen? Deshalb stimmt der Drittvergleich nicht – es sei denn, man vergleicht den Grundgehalt. Dieser liegt, wie bereits erwähnt, bei maximal der Hälfte des durchschnittlichen Führungskräfteeinkommens, in der ersten Ebene also bei etwa 750 000 S.

Auch dann müßte noch die Frage gestellt werden: Kann man einen Nationalratsabgeordneten, der maximal 75 Prozent seiner Zeit für die Parlamentsarbeit einsetzt und dem die Verantwortung seines Handelns weitgehend entzogen ist, wirklich in die zweite oder gar erste Ebene des durchschnittlichen Einkommens österreichischer Führungskräfte einstufen?

Ich sage aufgrund meiner langen Erfahrung in der privaten Industrie und meiner parlamentarischen Erfahrung: nein! – Ja würde ich nur dann sagen, wenn der Abgeordnete für sein Wirken zur Verantwortung gezogen werden könnte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie tragen keine Verantwortung für 1 700 Milliarden Staatsschulden. Sie tragen keine Verantwortung für die in keinem Leistungszusammenhang stehenden, weit überhöhten Gehälter in der Nationalbank. Sie tragen keine Verantwortung dafür, daß Sie eine Wirtschaftspolitik machen, deren Ergebnis ein Arbeitsplatzabbau in einem hohen Maße ist, und Sie tragen auch keine Verantwortung für nichteinbringliche Außenstände der Kontrollbank.

Diese Verantwortung wird Ihnen von den schwarz-roten Parteizentralen aus der Hand genommen. Das müssen Sie erkennen. Und deshalb kommt es in Österreich zu einem immer größeren Auseinanderdriften, denn insgesamt 364 739 pragmatisierten Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden mit einem durchschnittlichen Einkommen von 35 000 S und einer Pensionsberechtigung von 32 000 S stehen nur mehr 247 000 Industriearbeiter mit einem durchschnittlichen Einkommen von 21 000 S und 14 000 S Pension im Durchschnitt gegenüber. Und die Chefs der Regierung, zumindest der jetzige und der vorige Kanzler, haben sich ihre Verantwortung durch überhöhte Pensionsregelungen aus der ÖMV beziehungsweise aus der Länderbank bereits vor dem jeweiligen Amtsantritt absichern lassen.

Wenn nun Kanzler Viktor Klima seine Gehaltserhöhung wirklich sozialen Zwecken zuführen will, dann geben Sie ihm hiezu die gesetzliche Möglichkeit! Wir bringen daher den folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen zum Antrag 453/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Kollegen betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz in der Fassung des Ausschußberichtes 687 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt abgeändert:

Artikel 2 § 16 lautet:

"§ 16 Die Organe dürfen auf Geldleistungen nach diesem Bundesgesetz ganz oder teilweise verzichten."

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Meine Damen und Herren! Mein Schlußsatz: Denken Sie bei der Abstimmung auch daran, daß Sie für 75 Prozent Ihres durchschnittlichen beruflichen Zeitaufwandes mit 100 000 S monatlich


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