Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 170

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Blünegger, Brauneder;

Dolinschek;

Firlinger;

Gaugg, Graf, Grollitsch;

Haider, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Koller, Krüger;

Lafer;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil;

Nußbaumer;

Ofner;

Partik-Pablé, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rossmann;

Salzl, Scheibner, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler;

Trattner;

Wenitsch.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe weiters folgendes bekannt: Es wird mir von der Kanzlei mitgeteilt, daß bei einer vorhergehenden Abstimmung, und zwar jener zum Artikel 1 § 5 Abs. 1 und 2, zwei Stimmkarten von ein und demselben Abgeordneten abgegeben wurden beziehungsweise eine Stimmkarte ungültig war, sodaß die Zahl der "Ja"-Stimmen nicht 132, wie hier bekanntgegeben, sondern 130 beträgt. Da die Anzahl der "Nein"-Stimmen mit 48 feststeht und überprüft wurde, ist das Abstimmungsergebnis, wie es von Herrn Kollegen Dr. Neisser bekanntgegeben wurde, korrekt: Die erforderliche Mehrheit war gegeben. (Siehe Seite 150.)

Herr Abgeordneter Barmüller hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.19

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Nach meinem Wissen ist es nicht möglich, sich bei einer Abstimmung der Stimme zu enthalten. Bei der letzten Abstimmung ist es jedenfalls so gewesen, daß Herr Abgeordneter Haider seine Stimme nicht persönlich abgegeben hat. Ich weiß nicht, ob seine Stimme unter den abgegebenen Stimmen war, möchte aber grundsätzlich wissen, ob es die Abstimmung insgesamt beeinträchtigen würde, wenn jemand bei einer namentlichen Abstimmung zwar im Saal ist, aber seine Stimme nicht abgibt.

20.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ist eine Stimmenthaltung nicht möglich. Bei jenen Abstimmungen, die durch Aufstehen und Sitzenbleiben vorgenommen werden, gibt es auch nur diese beiden Möglichkeiten, nämlich entweder aufzustehen oder sitzen zu bleiben. Bei Abstimmungen mit Stimmkarten, bei denen Stimmzettel in eine Urne geworfen werden – sei es bei einer namentlichen, sei es bei einer


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