Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 174

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23. § 105 Abs. 4 ist die Wortfolge: "wenn sie mit besonderen Vorrichtungen versehen war" und darauffolgend auch der zweite Satz des Abs. 4 zu streichen.

24. § 106 Abs. 2 lautet:

"(2) Österreicher, deren Eheschließung vermittelt oder angebahnt wird, sind nicht als Beteiligte (§ 12 StGB) zu bestrafen. Über Fremde, die an der Vermittlung von Scheinehen beteiligt sind, ist ein Aufenthaltsverbot zu verhängen."

25. Im Inhaltsverzeichnis hat der 4. Abschnitt zu lauten:

"Sonderbestimmungen für Grenzgänger und Pendler".

26. Im Inhaltsverzeichnis ist im 6. Hauptstück, 2. Abschnitt, der "§ 66 Gelinderes Mittel" zu streichen.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Hagenhofer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.39

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Öllinger hat heute in seinem Debattenbeitrag gemeint, das AMS – das Arbeitsmarktservice – gebe eine Diskriminierung bei Stellenbeschreibungen weiter. Mit "Diskriminierung" hat er offensichtlich gemeint, daß ein Dienstgeber in einer Stellenausschreibung beim Arbeitsmarktservice nur Inländer oder Ausländer mit entsprechend guten Deutschkenntnissen anfordert.

Das Arbeitsmarktservice ist eine Dienstleistungseinrichtung. Das heißt, daß wir Anforderungen, die der Dienstgeber an uns stellt, selbstverständlich zur Kenntnis nehmen, da der Dienstgeber selbst am besten weiß, welche Arbeitskraft er auf welchem Arbeitsplatz einsetzen kann.

Wir wissen, daß es zum Beispiel am Bau Situationen gibt, in denen der Arbeitnehmer, wenn Gefahr in Verzug ist, auf Zuruf reagieren muß. Deshalb sehen wir das auch nicht als Diskriminierung, sondern ganz einfach als Schutz für den Arbeitnehmer an. Damit wir von seiten des AMS der vermeintlichen Diskriminierung entgegenwirken und die Stellenbeschreibungen oder die Stellenbesetzungen ausgleichen können, die Ausländer also eine Integrationsverfestigung erfahren können, bieten wir den Menschen Sprachkurse an.

Und etwas Zweites, was Kollege Öllinger auch angeschnitten hat: Er hat der Bundesrepublik Deutschland sozusagen einen Vorzeigestatus in Sachen Asylpolitik eingeräumt. Ich muß ihm diesbezüglich widersprechen, da ist er nicht auf dem laufenden. Die Bundesrepublik Deutschland schiebt anerkannte Flüchtlinge, die sich in aufrechten Dienstverhältnissen befinden, ab. Das heißt, sie müssen dorthin nach Hause, wo sie hergekommen sind. Das gibt es in Österreich nicht. Daher ist auch die Bundesrepublik Deutschland nicht als Vorzeigemodell anzusehen.

Jetzt zum eigentlichen Kernpunkt: Warum kommen oder wollen Ausländer nach Österreich? – Eben weil sie hier bessere Lebens-, bessere Lohn- und bessere Arbeitsbedingungen erwarten. Diese besseren Bedingungen, die sie bei uns erwarten, können aber nur durch kontrollierten Zuzug gewährleistet werden, denn der kontrollierte Zuzug schaltet eine Lohndrückung nach unten aus. Kontrollierter Zuzug und Kontrolle darüber schalten auch Wettbewerbsverzerrungen aus. Darum ist die Harmonisierung des Fremdenrechtes, des Aufenthaltsrechtes mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sehr zielführend, wie ich meine, da darin klare, für jedermann und natürlich jede Frau nachvollziehbare Kriterien festgelegt sind, wann und unter welchen Bedingungen Ausländer in Österreich Aufenthalt erlangen können, beziehungsweise es ist für sie damit auch kalkulierbar, wodurch sie den Zugang zum Arbeitsmarkt erreichen können.


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