Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 222

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Die Gründe für die Reform des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes liegen in einer angestrebten Steigerung der Anzahl der Jugendlichen in der dualen Ausbildung. Desgleichen ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe zu erhöhen. Es geht um das Qualitätsniveau und -potential im Hinblick auf die soziale Sicherheit und die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs, aber auch im Hinblick auf die EU. Es geht um eine Sicherstellung der Qualität der Berufsausbildung, es geht um eine Erleichterung des Zugangs für Lehrlinge und auch um eine Erleichterung für Lehrbetriebe. Die Durchlässigkeit zu anderen Bildungssystemen soll erhalten und, wo es notwendig ist, auch verstärkt werden.

Von der Frau Bundesminister wurde heute die Anpassung der Kinder- und Jugendschutzbestimmungen an betriebliche Realitäten erwähnt. Das bedeutet auf der einen Seite eine Hebung der Attraktivität der Ausbildung für den Arbeitgeber bei gleichzeitiger Beibehaltung des Schutzniveaus. Ich denke, daß das eine sehr, sehr wichtige Forderung ist, die auf uns zukommt.

Nicht zu übersehen: Der Geltungsbereich des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes wird nunmehr einheitlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geregelt, was eine Erleichterung für die Ausbildungsbetriebe darstellt. Ausgenommen hievon sind das Verbot von Akkordarbeit, die Anrechnung der Berufsschulzeit in die Arbeitszeit sowie die Regelung, daß allfällige Überstunden in der Höhe des Facharbeiterlohnes beziehungsweise Angestelltengehaltes abgegolten werden.

Es gibt sicher manche Bestimmungen, die auf den ersten Blick so ausschauen, als ob sie nur den Betrieben Vorteile brächten, ob das die Arbeitszeit im Handel am Samstag bis 17 Uhr betrifft, die auch für Jugendliche gilt, ob das die Möglichkeit der Einarbeitung von Fenstertagen bei flexiblerer Regelung zum Vorteil des Betriebes ist, aber letztendlich auch die Eingliederung der Jugendlichen in den Betriebsablauf.

Ich denke – das wurde heute schon mehrfach erwähnt, sei aber noch einmal gesagt –, die Entlastung der Lehrbetriebe von den Krankenversicherungsbeiträgen für Lehrlinge durch Aufbringung der Mittel innerhalb der Wirtschaft ist zu befürworten. Hier erfolgt eben der Entfall der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung in den ersten drei Lehrjahren, dafür gibt es eine Erhöhung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung der Angestellten um 0,1 Prozent zur Kostenentlastung ausbildender Betriebe. Das ist gleichzeitig ein Beitrag zum Lastenausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben.

Das Inkrafttreten der Reformen zur Lehrlingsausbildung ist mit 1. Juli 1997 vorgesehen, und morgen werden wir über viele Möglichkeiten im schulischen Bereich – Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz – weiterdiskutieren, aber auf dem Sektor der Lehrlingsausbildung stellt eben diese Reform, so meine ich, doch einen wesentlichen Schritt dar. Wir sollen ihn alle gemeinsam gehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Trinkl. )

21.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist daher geschlossen.

Von seiten des Berichterstatters liegt kein Wunsch auf ein Schlußwort vor.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Es wird abgestimmt über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 723 der Beilagen.

Die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Herr Abgeordneter Mag. Haupt hat ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Weiters haben die Abgeordneten Dolinschek und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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