Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 225

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Dieses Gesetz wird außerdem bei den Personalvertretungswahlen extrem minderheitenfeindlich sein. Wo früher ungefähr 100 Unterstützungsunterschriften bei Personalvertretungswahlen notwendig waren, sind nach § 26 Abs. 8 des neuen Gesetzes in etwa 600 notwendig.

Es gibt weiters nur einen Stimmzettel für drei verschiedene Ebenen: für die Dienststellenebene, für den regionalen Personalausschuß und für den Zentralausschuß. Hier sollte es für jede Ebene einen Stimmzettel geben, um eine demokratische Persönlichkeitswahl, also eine zukunftsträchtige Wahl zu ermöglichen.

Außerdem ist nach § 66 Abs. 3 die bezahlte Fortbildung der Vertrauensleute und Personalvertreter an die eigenen Bildungsstätten und jene der Sozialpartner gebunden. Eine weitere Ausbildung wird nicht bezahlt. Wer die Gepflogenheiten bei den ÖBB kennt, weiß, daß das heißt, daß die gelebte Minderheitenfeindlichkeit in diesem Bereich den Vertrauensleuten von kleineren Gruppen keine Möglichkeit einer betrieblich empfohlenen Weiterbildung bietet, weil den Minderheiten – wie bisher – von der herrschenden sozialistischen Klasse eine Zulassung zur Weiterbildung innerhalb der vorhandenen Möglichkeiten verwehrt wird.

Diese heute schon oft angesprochene Diskriminierung ist im höchsten Grade unzufriedenstellend. Trotz all dieser negativen Vorzeichen macht der ÖGB seit Jahren großspurige Werbung für die "Aktion Fairneß", wonach die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten immer wieder versprochen wird. Es werden großspurige Ankündigungen gemacht, die in Medienberichten aufgebläht zur Schau gestellt werden, aber dieser ÖGB hält nichts von Gleichbehandlung und führt die Glaubwürdigkeit der "Aktion Fairneß" ad absurdum. (Abg. Koppler: Bei den Eisenbahnern gibt es keinen Unterschied!)

Es wäre völlig ausreichend, würde das bestehende Arbeitsverfassungsgesetz auch bei Post und Bahn angewendet. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dolinschek: Bravo!)

Eine Neueinführung des Betriebsverfassungsgesetzes ist somit überflüssig, denn es dient nur der Absicherung der ersessenen Privilegien dieser ehrenwerten Gesellschaft. Der ÖGB ist zum Selbstzweck verkommen. Er hat, wie gewohnt, nichts zum Besseren gewendet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hums. – Bitte. (Abg. Dr. Ofner: Jetzt wirst du es schwer haben!)

21.38

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Kollegen Meisinger kann ich das Ganze in der mir zur Verfügung stehenden Redezeit leider nicht erklären. Ich werde es anschließend versuchen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Gesetz ist notwendig, weil mit dieser Gesetzesvorlage erstmals eine gesetzliche Regelung für die Betriebsverfassung der Bahnen getroffen wird. Diese gesetzliche Regelung bringt auch mit sich, daß die Personalvertretung künftig nach diesen Normen auch Rechtspersönlichkeit haben wird. (Abg. Dolinschek: Erklär das einmal den Eisenbahnern, die ihr abgeschafft habt in den letzten Jahren!) Bisher ist im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen das Personalvertretungsrecht auf vertraglicher Ebene geregelt worden, und mit dieser Gesetzesvorlage wird das geändert. (Abg. Dolinschek: Wo ist das Arbeitsverfassungsgesetz?)

Man hätte natürlich diese Ausnahmeregelungen, die durch die andere Struktur bei den Eisenbahnen bedingt sind, auch im Arbeitsverfassungsrecht mit Ausnahmeregelungen einbringen können. (Abg. Dolinschek: Warum? Warum gibt es da einen Unterschied? Um Privilegien abzusichern?) Einfacher und übersichtlicher ist es aber, das Arbeitsverfassungsrecht zwar als Basis zu nehmen, aber hier eine eigenständige Lösung zu finden und natürlich dort das Arbeitsverfassungsgesetz anzuwenden, wo keine Sonderregelungen erforderlich sind.

Sonderregelungen sind erforderlich, weil die Bahn eine andere Unternehmensstruktur hat, weil sie Betriebs- und Dienststellenregelungen im ganzen Bundesgebiet hat. Das erfordert auch im


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