Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 226

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Bereich der Österreichischen Bundesbahnen, um eine gute Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern, eine Dreigliedrigkeit der Personalvertretung. (Abg. Meisinger: Und das Allgemeine Arbeitsverfassungsgesetz?) Das ist eine Ausnahme zur Arbeitsverfassung!

Ebenso gibt es im Bereich der Eisenbahn keine Unterschiede in den Arbeitnehmerbegriffen. Es gibt nur einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff. Daher ist es nicht erforderlich – wie im Arbeitsverfassungsrecht –, zwischen Arbeitern und Angestellten zu trennen. Das erfordert ebenfalls eine eigenständige Regelung. (Abg. Meisinger: Was ist mit der "Aktion Fairneß"?) Kollege Meisinger! Diese Vorlage ist mit Sicherheit sehr, sehr minderheitenfreundlich!

Durch diesen einheitlichen, für alle Ebenen gültigen Stimmzettel wird – auch für die kleinen Fraktionen – sichergestellt, daß wirklich jede Stimme, die in einem Bereich gilt, für den Gesamtbereich angerechnet wird.

Warum gibt es diese Sonderregelung? – Weil gerade im Eisenbahnbereich die wahlwerbende Gruppe – und auch das ist für die Minderheiten sehr, sehr entscheidend – die Möglichkeit haben muß, über die Ersatzmitglieder hinaus Nachnominierungen vorzunehmen, weil es im Eisenbahnbereich durch die extrem flexiblen Dienstrechtsnormen sehr große Fluktuation gibt. Denn in manchen Dienststellen werden Personalvertreter und ihre Ersatzmänner gewählt, wechseln dann aber aus Karriere- oder sonstigen Gründen innerhalb der Periode, für die sie gewählt wurden, wieder. Deshalb ist es notwendig, eine Sonderregelung zu treffen, und diese wird mit dem Betriebsverfassungsgesetz getroffen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Meisinger und Gaugg. )

Daß die Freiheitlichen im Bereich der Eisenbahn – ich kann nur für meine Perioden reden – bei den letzten Personalvertretungswahlen trotz Einsatz eures Chefs Haider so wenig Anklang gefunden haben, liegt daran, daß alle Eisenbahner (Abg. Gaugg:   Unter der Knute stehen!) lesen können und daher über viele Jahre verfolgen konnten, wie die Freiheitlichen – auch ihr Obmann Haider! – die Rechte der Eisenbahner angegriffen haben und immer wieder drastische Verschlechterungen für Eisenbahner gefordert haben. Das ist der Grund für den geringen Anklang, nicht ein minderheitenfeindliches Regelungswerk! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Die Eisenbahner werden zunehmend wach werden!)

Das werden Sie auch bei den Wahlen im Herbst nicht wegdiskutieren können! Und wenn Sie sich jetzt plötzlich eisenbahnerfreundlich geben wollen, dann wird Ihnen das niemand abnehmen! Denn Sie geben sich nur deshalb so, weil im November Personalvertretungswahlen stattfinden. Aber es wird niemand vergessen, daß gerade die Freiheitlichen in all diesen Bereichen Jahre hindurch die Rechte der Eisenbahner immer wieder heftigst angegriffen haben. Das ist nachzulesen! (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Gesetz soll die Basis für die Personalvertretungswahlen im November sein. Daher soll es auch ab dem 1. August gelten. (Abg. Gaugg: Arbeitsplatzterror à la Hums!)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Hums, Dr. Feurstein und Genossen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der vorliegende Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 § 79 Abs. 1 lautet:

"(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft."

*****

Ich danke Ihnen schon jetzt für die Zustimmung zu dieser Vorlage! (Beifall bei der SPÖ.)

21.45


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