Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 228

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spezifischen Unternehmensstrukturen der Österreichischen Bundesbahnen und von Bahnen insgesamt gerechtfertigt erscheinen lassen.

Es ist nicht richtig, daß dieses Gesetz, wie Kollege Meisinger gemeint hat, minderheitenfeindlich ist. (Abg. Meisinger: Freilich ist es minderheitenfeindlich!) Es ist nicht minderheitenfeindlich, Herr Kollege! Denn etwa durch die hohe Anzahl der Vertrauenspersonen besteht auch für die kleinen Fraktionen die Möglichkeit, in den verschiedenen Gremien anwesend zu sein und dort ihre Position, ihre Meinung zu vertreten. Das wäre nämlich bei viel kleineren Strukturen, wie es etwa das Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, nicht möglich. Deshalb ist diese Ausnahme richtig, sinnvoll und notwendig! (Abg. Gaugg: Die Kandidatur wird erschwert!) Dadurch werden durchaus auch die Interessen der Minderheiten berücksichtigt. Wir wissen, wovon wir reden, denn wir sind bei den ÖBB auch eine Minderheit! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. )

Meine Damen und Herren! Daß mit diesem Gesetz kein Präjudiz für die Schaffung von spezifischen Betriebsverfassungsgesetzen für verschiedene Unternehmen geschaffen werden sollen, um zum Beispiel das bestehende Arbeitsverfassungsgesetz auszuhöhlen oder zu relativieren, geht schon daraus hervor, daß eine konkrete Ausschußfeststellung vom Sozialausschuß beschlossen wurde, die da lautet:

"Der Ausschuß geht davon aus, daß diese Bestimmungen aufgrund der besonderen Struktur von Bahn und Post notwendig sind, aber kein Präjudiz für künftige Entwicklungen des Arbeitsverfassungsgesetzes darstellen."

Meine Damen und Herren! Damit ist klargestellt, daß der Gesetzgeber an einer einheitlichen und unternehmensübergreifenden Arbeitsverfassungsgesetzgebung festhält. Und auch das ist notwendig und sinnvoll! (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Österreichische Volkspartei, die wir uns als eine soziale Integrationspartei verstehen, ist das Bekenntnis zur Arbeitnehmermitbestimmung auch im Betrieb selbstverständlich. Daher ist dies auch für die Österreichischen Bundesbahnen und die Bahnen insgesamt eine Selbstverständlichkeit. Wir bekennen uns zu dieser Arbeitnehmermitbestimmung, und wir wünschen uns auch bei der Bahn eine entsprechend starke und konstruktive Arbeitnehmermitbestimmung, damit der § 6 realisiert werden kann, in dem es heißt: "Das ist notwendig zur Herbeiführung eines Interessenausgleiches, zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes." – Genau das ist es, was wir anstreben!

Genau das ist auch für die Österreichischen Bundesbahnen notwendig, denn diese befinden sich in einer schwierigen Marktsituation: Sie müssen umfassende Reformen realisieren, und sie müssen wichtige Restrukturierungsmaßnahmen umsetzen. Genau dazu wird es einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung bedürfen. Das wünschen wir uns sehr! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Deshalb halte ich es für etwas überzogen, wenn der neue Eisenbahnergewerkschaftsboß Novak gleich dem Generaldirektor sagt, daß dieser "napoleonische Züge" habe und er ihm ein baldiges "Waterloo" wünsche, denn unter Draxler seien die ÖBB zur "Firma Einsparung" verkommen. – Das ist meiner Meinung nach nicht der richtige Stil, denn auch der neue Gewerkschaftsboß sollte zur Kenntnis nehmen, daß nach der Schaffung der Neuen Bahn AG die Zeiten vorbei sind, in denen dem ÖBB-Vorstand die Unternehmenspolitik von der sozialistischen Gewerkschaft vorgeschrieben wurde. (Beifall bei der ÖVP .) Das hat in die Irre geführt, und das wollen wir auch für alle Zeiten verhindern!

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne: Arbeitnehmervertreter und Unternehmensführung sollten sich gemeinsam um die Problemlösung für die Zukunft bemühen: im Interesse der Arbeitnehmer und im Interesse der Österreichischen Bundesbahnen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.


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