Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 237

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Böhacker, nicht schlecht macht, der durchaus berechtigt ist. (Abg. Ing. Reichhold: Mit den Juristen ist es schwer!)

Ich sage noch einmal: Das ist der richtige Weg. Wenn ihr es geschäftsordnungsmäßig auch noch vollständig korrekt machen wollt, greift diese Anregung auf, wenn nicht, laßt es bleiben.

Mir geht es aber vor allem darum, meine Damen und Herren, daß die Beurteilung des Herrn Abgeordneten Schwarzenberger, der sagt, dieses Gesetz sei sinnvoll, in Zweifel gezogen werden kann, denn das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Obstsorten ist ja nicht erst seit gestern in Österreich geregelt, sondern schon seit dem Jahr 1958. (Abg. Schwarzenberger: Aber nie vollzogen!) Ja, das ist ja das Problem. Im Jahre 1974 hat man das Gesetz auch noch geändert und dennoch nie vollzogen.

Jetzt behaupte ich, wenn wir hier Gesetze beschließen, die nicht vollzogen werden, dann besteht eigentlich kein Regelungsbedarf. Daher sollten wir uns das überlegen, insbesondere da es auch in Ihrer Partei weibliche Abgeordnete gibt, die sagen, wir müssen der Gesetzesflut Herr werden, wir müssen diese stoppen. Hier meine ich, daß grundsätzlich zu fragen ist, ob das eine sinnvolle gesetzliche Materie ist. (Abg. Schwarzenberger: Es geht darum, die EU-Richtlinie umzusetzen!)

Ich weiß schon, daß es durch den Beitritt zur Europäischen Union Regelungen gibt, die es notwendig machen, das Gesetz zu erlassen. Okay, das muß quasi aufgrund des Beitritts zur Europäischen Union gemacht werden. Es ist für uns keine Frage, daß das notwendig ist.

Warum wir aber diese Art und Weise der Regelung nicht für sinnvoll halten, kann ich Ihnen am § 3 Abs. 2 und am § 10 Abs. 3 vorführen, weil dort für den Herrn Bundesminister sehr weitreichende Verordnungsermächtigungen gemacht werden. In Wahrheit wird überhaupt nur gesagt: Er kann die Richtlinien und das, was dort bestimmt ist – mehr steht im Gesetz nicht darüber; es gibt keine tiefergehende Konkretisierung –, durch Erlassung von Verordnungen umsetzen. Und da sage ich Ihnen: Das geht mir zu weit! Es kann doch nicht sein, daß auf europäischer Ebene auf Vorschlag der Kommission im Ministerrat von den zuständigen Bundesministern Richtlinien gemacht werden, dann kommen sie nach Österreich und setzen die Durchführung dieser Richtlinien mittels Verordnung gleich fort, und das Parlament ist in Wahrheit bei dem ganzen Prozeß ausgeschaltet.

Das, meine Damen und Herren, ist nicht die Auffassung der Liberalen, wie das in Österreich umgesetzt werden soll. Wir wollen, daß das Parlament in diesen Prozeß eingebunden ist. Das ist einer der entscheidenden Gründe, warum wir diese konkrete Ausformulierung der Umsetzung der Richtlinien, die angesprochen worden sind, ablehnen werden.

Der zweite Punkt, den ich noch nennen möchte, ist der, daß, wenn es schon so ist, daß auf europäischer Ebene – wie wir es etwa im Bereich von Rasterfahndung und Lauschangriff sehen – die österreichischen Minister w.o. geben und in Wahrheit ganz wichtige Kriterien nicht in die Richtlinien hineinbringen, ich kein Vertrauen darin habe, daß zukünftig geänderte Richtlinien, die durchaus eintreten können, dann entsprechend dem österreichischen Parlament vorgelegt werden. Das heißt: Nicht nur die jetzt bestehenden Regelungen sind in den Verordnungsermächtigungen, die gesetzt worden sind, zu weitgehend in der Umsetzung, sondern auch das, was zukünftig auf uns zukommen könnte, ist durch diese gesetzliche Grundlage in keiner Art und Weise mehr vom Parlament zu beeinflussen. Und das ist etwas, was wir nicht haben wollen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der zweite Tagesordnungspunkt, der hier unter einem verhandelt wird, betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Wabl auf Einführung einer Abgabe auf Pestizide, der, wie Sie gesagt haben, im Ausschuß einstimmig abgelehnt worden ist, was mich eigentlich wundert, denn der Antrag an sich ist nicht nur, wie in seiner Ausführung schon angeführt, EU-konform, sondern er entspricht auch noch den Regelungen des Nationalen Umweltplans. Und der Nationale Umweltplan, Herr Abgeordneter, ist hier in diesem Hause von der Regierung verkündet worden als das, was die Richtlinie für die Gesetzgebung dieser Koalition sein soll. Wenn der Nationale Umweltplan die Richtlinie Ihrer Gesetzgebung ist und dort auch klar drinnensteht, daß solche


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