Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 238

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Maßnahmen zu ergreifen sind, dann, Herr Abgeordneter Schwarzenberger, dürften solche Anträge, wie sie von Herrn Abgeordneten Wabl gestellt worden sind, nicht abgelehnt werden.

Wir meinen ergänzend dazu, daß es gar nicht reicht, nur eine solche Abgabe zu erheben, sondern daß das Aufkommen, das mit dieser Abgabe erzielt werden würde, jedenfalls im Abtausch zu den Lohnnebenkosten gegengerechnet werden sollte. Das halten wir für den richtigen Weg. Es ist daher unverständlich, daß Sie diesen Entschließungsantrag nicht angenommen haben und nicht bereit sind, einen Gesetzentwurf für eine Pestizidsteuer vorzulegen.

Wir meinen daher, meine Damen und Herren, daß wir in beiden Fällen der von Ihnen vorgeschlagene Vorgangsweise nicht unsere Zustimmung geben können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

22.28

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde angesichts der vorgerückten Stunde nur einige wenige Sätze zu dieser Regierungsvorlage und zu dem Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft zu Ihnen sprechen.

Grundsätzlich stelle ich fest, daß meine Fraktion diesem Antrag und diesem Bericht und damit der Vorlage zustimmen wird. Ich verleihe aber ebenso wie im Ausschuß auch hier der Hoffnung Ausdruck, daß es uns gelingen wird, in Zukunft in den Beratungen des Unterausschusses, im Gesundheitsausschuß und im vielleicht zu konstituierenden Sonderausschuß zur Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens auch in diesen Bereichen die Kennzeichnungsfrage, die Haftungsfrage und damit die Sicherheitsfrage für Anwender und Konsumenten zu klären und dementsprechend im Einvernehmen mit diesem Hause auch in einen gesetzlichen Rahmen zu binden.

Kollege Reichhold! Zu deinen Ausführungen nur zwei Bemerkungen. Erstens: Hörensagen bedeutet noch immer nicht, daß auch die Wahrheit gehört wurde. Zum zweiten: Dabeisein wäre besser gewesen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Leikam: Das ist gescheit!)

22.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Koller. Ich erteile es ihm.

22.30

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das neue Pflanzgutgesetz regelt die Registrierung von Obst-, Gemüse- und Zierpflanzensorten sowie die Anerkennung von Pflanzgut. (Abg. Parnigoni: Aber geh! Das brauchst du uns nicht zu erzählen!) Das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Obstsorten ist derzeit im Bundesgesetz vom Oktober 1958 geregelt, aber dieses Gesetz wurde nie vollzogen. (Abg. Parnigoni: Das ist eine andere Geschichte!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vollzugsaufgaben des Pflanzgutgesetzes sind erstens die Zulassung der Versorger und Labors, zweitens die Überprüfung zugelassener Versorger und Labors, drittens die Überprüfung von Pflanzgut, viertens die Anerkennung von Pflanzgut und fünftens die Einhebung von Gebühren. Zirka 2 200 Betriebe sind betroffen, jedoch werden nur zirka 400 Betriebe sämtlichen Vorschriften dieses Bundesgesetzes unterliegen. Es ist ein an und für sich notwendiges Gesetz, um Obst- und Gemüsebauern und Hobbygärtnern einwandfreies Pflanzenmaterial in die Hände zu geben.

Dieses Gesetz weist große legistische Ähnlichkeit zum Saatgutgesetz auf. Es hat deshalb auch dieselben Mängel. Erstens: Bürokratie und Verwaltungsaufwand auf Kosten der Pflanzgutzüchter, die diese Mehrausgaben von jährlich über 5 Millionen Schilling weiterwälzen werden. Zweitens: Die Kennzeichnung von gentechnisch verändertem Material ist wieder nicht gegeben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite