Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 241

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Herr Kollege Freund, bei wie vielen Sitzungen warst du dabei, und was ist für die Bauern herausgekommen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zuletzt haben Sie genau vor 14 Tagen diesen Antrag, diese Änderung abgelehnt, und jetzt beschließen Sie sie, aber nur zur Hälfte, wieder einmal nur zur Hälfte. Der 20prozentige Selbstbehalt für die Bauern entfällt zwar, aber die Kann-Bestimmung bleibt. Das heißt, der Bund und die Länder können eine Entschädigung zahlen, sie müssen aber nicht.

Das ist genau der Haken an dieser Sache, denn die Budgetsituation dieser Bundesregierung ist ja hinlänglich bekannt. Wenn nach Maßgabe der Mittel Entschädigungszahlungen möglich sind, dann kann man sich ungefähr vorstellen, daß die Mittel wahrscheinlich wieder einmal nicht vorhanden sein werden.

Herr Bundesminister! Ich habe schwere Bedenken, denn Sie sind in mehreren Richtungen säumig. Sie haben bis heute noch keine Verordnung über die Entschädigungsrichtlinien erlassen. Jetzt gibt es bereits Bundesländer, in denen aufgrund des geltenden Wasserrechtsgesetzes Wassersanierungsgebiete ausgewiesen worden sind, aber die zuständigen ... (Abg. Dr. Keppelmüller: Maßnahmen! Welche Maßnahmen schlagen Sie vor?) Selbstverständlich, aber es fehlen nach wie vor die Entschädigungsrichtlinien. Es wird höchste Zeit, Herr Bundesminister, daß Sie in dieser Richtung tätig werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Keppelmüller: Maßnahmen vorschlagen!)

Daß meine Zweifel bezüglich der Einkommensverluste berechtigt sind, Herr Bundesminister, beweist mir Ihre Vorgangsweise bei der ÖPUL-Kürzung für heuer. Mehr als 1 Milliarde Schilling haben Sie den Bauern im Umweltprogramm gekürzt. Diese Kürzung von 1 Milliarde Schilling wurde nicht von der EU erzwungen, sondern diese Kürzung haben einzig und allein Sie zu verantworten. Sie haben Gelder, die den Bauern vertraglich zugestanden sind, wofür sie Leistungen erbracht haben, nicht ausbezahlt, sondern diese Milliarde kampflos dem Finanzminister abgegeben.

Herr Bundesminister! Außerdem ist § 32a Abs. 6 des Wasserrechtsgesetzes geradezu für die OMV maßgeschneidert. Die "Salzburger Nachrichten" schreiben in diesem Zusammenhang von einem "maßgeschneiderten Paragraphen für Schlucksonden der OMV im neuen Wasserrechtsgesetz".

Wenn es jetzt erlaubt ist, verbotene Stoffe in das Grundwasser zu leiten, wenn wasserwirtschaftliche Verhältnisse es zulassen beziehungsweise es aus bergbautechnischen Gründen notwendig ist, dann ist das äußerst bedenklich. Sie können zwar im nachhinein eine wasserrechtliche Bewilligung einfordern, aber Sie wissen ganz genau, daß Sie die OMV mit Gutachten zudecken wird. Das heißt: Am längeren Ast sitzt eindeutig die OMV, daher ist das eine Lex OMV.

Herr Bundesminister! Außerdem handelt es sich hiebei nicht nur um eine Lex OMV, denn außerdem haben sich auch die Schotterbarone massiv durchgesetzt. Beim § 31a Abs. 6 handelt es sich eindeutig um ein Zugeständnis an die Schotterbarone.

Ich gebe zu, daß es eine gute Änderung dieses Gesetzes ist, daß es zu massiven Verfahrensvereinfachungen gekommen ist, überhaupt keine Frage: Das ist als absolut positiv zu vermerken. Aber daß diese Verfahrensvereinfachung so weit geht, daß etwa gemäß § 114 Abs. 3 eine Bewilligung dann gegeben ist, und zwar in vollem Umfang, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Einlangen der Anzeige schriftlich mitteilt, daß ein Bewilligungsverfahren notwendig ist. Denn unter diesen Umständen kann es vorkommen – und das ist in Österreich nicht so selten! –, daß zuständige Beamte während dieser Zeit entweder im Krankenstand, auf Urlaub oder auf Kuraufenthalt sind und, aus welchen Gründen auch immer, die Frist nicht einhalten können. Oder man wird natürlich ... (Zwischenruf des Abg. Murauer. ) Herr Kollege! Außerdem öffnet man mit diesem Paragraphen der Freunderlwirtschaft und selbstverständlich auch Bestechungsversuchen Tür und Tor! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ruf bei der ÖVP: Was glauben Sie, wer Sie sind?) Was soll denn das heißen? Als gelernte Österreicherin weiß ich, daß so etwas mit Vorsicht zu behandeln ist. Denn wenn die Bewilligung automatisch erfolgt,


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