Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 243

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sind die moderne Heizungsform. Das hat deutliche Auswirkungen auch auf den Wald, das füge ich hinzu, weil gerade diese Woche die "Woche des Waldes" ist.

Meine Damen und Herren! Auf den Boden und auf den Wald sollten wir gerade auch im Hinblick auf vermehrten Wasserschutz besser achten. Der Wald hat das größte Speichervermögen, der Waldboden wirkt wie ein Schwamm. Regen und Schmelzwasser werden zurückgehalten, und daher trägt ein gesunder Wald auch zum Wasserschutz bei. Wer immer ein Buch über das Wasser schreiben wollte, der müßte ein Buch über das Leben schreiben. Denn wo kein Wasser, da gibt es kein Leben, und zwar kein menschliches Leben, keine Vegetation, keine Pflanzen und keine Tiere. Wir müssen daher neben der Vornahme der gesetzlichen Normierung auch die öffentliche Diskussion und das Bewußtsein für die Bedeutung des Wassers verstärken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Gescheit! Er sagt das wie eine Kindergartentante!) Wasserverschmutzung und Wasserverschwendung wären der Anfang vom Ende.

Ich halte in diesem Zusammenhang fest: Es ist unfair, die Landwirtschaft ständig als alleinigen Verschmutzer des Wassers zu bezeichnen. Tausende aufgelassene Deponien, undichte Kanäle und Senkgruben sprechen eine deutliche Sprache. Die Landwirtschaft soll jedoch andererseits den Klärschlamm, den "Dreck der Nation", auf Kosten der privaten und der kommunalen Entsorger kostenlos beziehungsweise zumindest billig auf ihre Felder und Böden ausbringen lassen.

Meine Damen und Herren! Ich halte fest: Die Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990 war eine große theoretische Novelle, die heute zu beschließende beinhaltet jedoch die Umsetzung in die Praxis. Es ist eine umfassende Deregulierung vorgesehen, bei welcher Zigtausende Klein- und Kleinstverfahren – das hat selbst Kollegin Aumayr festgehalten – nicht mehr notwendig sind. Dieses Gesetz bringt für die Gemeinden realitätsbezogene Möglichkeiten und Vereinfachungen im Bereich der Abwasserbeseitigung, der Erweiterung von Kanal- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Es bringt für die Landwirtschaft den Wegfall des 20prozentigen Selbstbehaltes in Sanierungsgebieten, die notwendige Anpassung bei Hoftankstellen und in den meisten Fällen bei Beregnungsanlagen den Wegfall der aufwendigen Bewilligen und für Private den Wegfall der unverständlichen Bewilligungsnotwendigkeit bei Heizungsanlagen beziehungsweise Lagerung. Für die Wirtschaft sind ebenfalls wesentliche Deregulierungsschritte vorgesehen, so zum Beispiel die Einführung eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens in vielen Bereichen unter bestmöglicher Wahrung der öffentlichen Interessen und Rechte Dritter sowie die Verlagerung von Verfahren von der Ober- zur Bezirksbehörde, damit ein bürgernäheres Agieren ermöglicht wird.

Meine Damen und Herren! Mehr Bürgernähe und eine koordinierte Vorgangsweise wie etwa eine Koordination mit dem Gewerberecht sind positive Veränderungen, ohne daß das primäre Ziel des Wasserschutzes verändert wird.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei Herrn Bundesminister Molterer, bei den zuständigen Beamten und auch bei den Klubmitarbeitern von SPÖ und ÖVP, die dabei in hervorragender Weise mitgearbeitet und uns unterstützt haben. Mein Dank gilt auch den Kollegen Keppelmüller und Gradwohl, die federführend seitens der SPÖ mitverhandelt haben, und selbstverständlich auch meinem Kollegen Kopf. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Erarbeitung dieser Novelle war eine sehr konstruktive, positive und koordinierte Arbeit. Es wurde in drei Schritten vorgegangen: Im Dezember 1996 ging es um Kleinkläranlagen, in diesem Frühjahr zunächst um die Deponieanpassung und jetzt um diese große Novelle. In einem vierten Schritt wurde seitens des Bundesministers aufgrund eines Entschließungsantrages betreffend den genossenschaftlichen Wasserbereich eine Veränderung zugesagt, welche wir heute beschließen. Es ist dies ein großer Reformschritt. Wir von den Regierungsparteien haben die Verantwortung, das Lebensmittel Wasser zu schützen, wahrgenommen, und daher gibt die ÖVP dieser Gesetzesvorlage gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte.


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