Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 244

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22.53

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Auer, ich möchte Ihnen sagen: Jeder, der einen Marathon durchhält, erbringt eine besondere sportliche Leistung. Ich sage das insbesondere zur Verteidigung jener, die langsamer gelaufen sind als Herr Bundesminister Bartenstein und Herr Abgeordneter Haider, denn auch diejenigen, die nach vier Stunden ins Ziel gekommen sind, haben eine große sportliche Leistung erbracht. (Beifall des Abg. Böhacker. ) Sie sollten sich über jene nicht lustig machen und sagen: Die sind ohnehin so langsam gelaufen!

Herr Abgeordneter Auer! Wenn Sie dann entdecken, daß Sie jetzt ein sehr modernes Wasserrechtsgesetz beschließen, dem Sie gerne Ihre Zustimmung geben, dann sollten Sie nicht am Anfang einer Rede § 33 Abs. 6 zitieren, den Sie in der neuen Ausgabe des Wasserrechtsgesetzes vom 1. April 1997 nämlich nicht finden werden. Schauen Sie nach! Das haben Sie eben vergessen! Sie waren zwar im Ausschuß, haben aber offenbar etwas beraten, was Ihnen gar nicht bekannt ist.

Schauen Sie sich einmal an, wie umfangreich der Abänderungsantrag ist, der von Ihren Kollegen eingebracht worden ist! Außerdem ist entgegen dem, was Herr Abgeordneter Khol hier im Hause immer verlangt, keine Kostenschätzung dabei. Und wenn nicht einmal bei der Regierungsvorlage betreffend das Wasserrechtsgesetz 1996 eine Kostenschätzung dabei war, dann frage ich: Wie ernst nehmen Sie es mit Ihren eigenen Vorgaben aus den konstruktiven Ausschußverhandlungen? – Sie nehmen diese überhaupt nicht ernst! Vielmehr lassen Sie sich vom Ministerium etwas vorgeben, was Sie in der Tragweite offenbar selbst nicht überblicken! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Tichy-Schreder: Herr Kollege Barmüller! Wieviel haben Sie in der Praxis damit zu tun gehabt?)

Frau Abgeordnete Tichy-Schreder! Ich habe im Zusammenhang mit der Gesetzwerdung und der Beschlußfassung hier mindestens so viel damit zu tun wie Sie, weil wir beide uns sehr intensiv mit der Materie auseinandersetzen.

Zweiter Punkt: Es gab Probleme bei der konkreten Umsetzung. Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch gut daran, daß die Regierungsvorlage, die bereits lange vor Ende des Jahres 1996 eingebracht wurde, nicht umgesetzt werden konnte, weil man sich weder zwischen den Koalitionspartnern, Ihren beiden Regierungsparteien, noch mit den Ländern einigen konnte. Daher hat man überfallsartig Ende des Jahres 1996 Änderungen vorgezogen, und zwar, wie Sie wissen, hauptsächlich Friständerungen. Daher wundert es mich, daß Sie heute mit dieser Novelle dieselben Bestimmungen, die Sie 1996 geändert haben, im Eilzugstempo schon wieder ändern! Offenbar handelt es sich hiebei nicht um eine akkordierte, wohlüberlegte, gut durchdachte, auf ein modernes Wasserrechtsgesetz ausgerichtete Vorgangsweise, sondern Sie wissen selbst nicht mehr, wie Sie mit den Problemen zu Rande kommen und wie Sie das finanzieren sollen. In Wirklichkeit ist dies ein Debakel dieser Politik, die die große Koalition betreibt. (Abg. Kopf: Das glauben Sie doch nicht einmal selbst!)

Herr Abgeordneter Kopf! Das wissen Sie doch selbst! Schauen Sie sich doch den sehr umfangreichen Abänderungsantrag an, mit dem Sie sehr, sehr viele Bestimmungen ändern! Dagegen hat es in einem Brief aus dem Jahre 1996 Einwendungen von Herrn Bundesminister Bartenstein gegeben, die Sie jedoch auch heute nicht berücksichtigt haben!

Sie tun nichts anderes, als Fristen zu verlängern, Sie nehmen höchstens Rücksicht darauf, was bei der Verhinderung von gefährlichen Stoffen, die eingeleitet werden, technisch durchführbar ist und orientieren sich an den wasserwirtschaftlichen Verhältnissen, was natürlich eine Fristverlängerung bedeutet. Aber es wird nicht, wie Sie es sich selbst im Nationalen Umweltplan zur Aufgabe gemacht haben, angedacht, ob nicht andere Produktionsverfahren ein sinnvollerer Weg wären, als dauernd die Umsetzungsvorschriften hinauszuschieben!

Nehmen Sie sich etwa auch § 33b Abs. 2 vor: Betreffend gefährliche Einleitungen hat es bisher geheißen: "Die Einleitung gefährlicher Abwasserinhaltsstoffe darf nur soweit und solange bewilligt werden ...". Das "und solange" streichen Sie jetzt in dieser Novelle. Ist das wirklich


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