Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 249

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anderes als eine Legalisierung der Tiefenverpressung von Sonderabfällen durch die ÖMV und ist eine Nachlegalisierung eines bisher unhaltbaren Zustandes. Das ist aus ökologischer Sicht selbstverständlich inakzeptabel.

Zusammenfassend: Diese Wasserrechtsgesetz-Novelle bewegt sich zweifellos ausschließlich auf der Deregulierungsschiene. Sie öffnen damit ein Tor für Änderungen, deren Auswirkungen Sie tatsächlich noch nicht erfassen können. (Abg. Auer: Da haben Sie in Zukunft weniger zu verhindern!) Sie haben es wieder nicht geschafft, auch den anlagenspezifischen Bereich endlich in einem einheitlichen, umfassenden Anlagenrecht zu regeln, denn Sie werden heute wieder Bestimmungen beschließen, die zum Teil völlig anders sind als das Verfahrensregime im Gewerberecht. Es wird zu keiner Verfahrenserleichterung kommen. Sie werden deshalb, wenn Sie offensichtlich dem wirtschaftlichen Druck nachgeben, kaum zu einer Beschleunigung und Effizienzsteigerung der Verfahren gelangen, und auch die Betriebe werden sich keine Kosten ersparen.

Ganz kurz zum Schluß: Es gibt auch positive Bestimmungen, und ich möchte diese nicht verschweigen. Wir werden diesen auch in einer getrennten Abstimmung zustimmen.

Wir haben uns sehr bemüht, im Bereich der dezentralen Abwasserentsorgung Genehmigungsvereinfachungen zu erreichen. Dem kommt die Novelle in einigen Bereichen nach. Es ist ja nicht so, daß wir generell gegen die Vereinfachung von Verfahren sind, wo sie logisch und gut ist. Bei der dezentralen Abwasserentsorgung gibt es positive Bestimmungen.

Auch die Ausweitung der Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaften ist ausgesprochen positiv. Es ist richtig, daß man die Verfahren und auch bestimmte Kompetenzen im Verwaltungsverlauf näher an die Bürger und Bürgerinnen heranbringt. Deshalb ist diese Ausweitung, die im § 99 vorgesehen ist, absolut zu begrüßen.

Auch die Standardisierung der Genehmigungsbescheide und Bewilligungsanträge durch eine Verordnung, die Sie hoffentlich bald erlassen, Herr Bundesminister, ist zu begrüßen. Wir werden dem in getrennter Abstimmung zustimmen.

Das Gesamtkunstwerk aber, das Sie heute hier beschließen werden und das ein großer Schritt in Richtung Deregulierung ist, werden wir mit Sicherheit ablehnen. (Abg. Auer: Das werden wir verschmerzen!) Wir werden sicher in einigen Jahren in den neuen Gewässerschutzberichten nachlesen können, daß Ihre heutige Novelle dem Grundwasserschutz in unserem Lande einen mehr als schlechten Dienst erwiesen hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schwarzenberger: Warum seid ihr für mehr Bürokratie?)

23.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.16

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute schon einmal der Satz gefallen, daß Politik in Zeiten wie diesen sehr stark und prioritär Wirtschaftspolitik ist, und es ist auch begrüßt worden – ich glaube, auch von einem Oppositionsredner –, daß das notwendigerweise so ist.

Ich meine, wir können uns in Österreich zu Recht darauf berufen, daß wir in einigen Bereichen, die die Wirtschaft tangieren, sehr attraktive Rahmenbedingungen haben. Wenn ich etwa an unser Steuerrecht denke, so haben wir eine durchaus attraktive Steuersituation für Unternehmen, wir haben einen guten Ausbildungsstand unserer Mitarbeiter. Wenig förderlich für eine gedeihliche Wirtschaftsentwicklung hingegen sind rechtliche Bestimmungen, sind Überreglementierungen im Verfahrensbereich – zum Beispiel im Bereich des Anlagenrechtes –, die wir vor Jahren gemacht haben und die jetzt, Frau Kollegin Langthaler, dazu benützt werden, und zwar gerade von Umweltaktivisten, um Dinge, die sich materiell-rechtlich nicht verhindern lassen, dann über Verschleppung von Verfahren, über zum Teil ungerechtfertigte Einsprüche zu erreichen. Wir kennen alle diese notorischen Aktivisten, die versuchen, das, was sie materiell-


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