Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 253

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Finger schauen können und daß nicht mehr unbedingt die Behörden der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaft ständig prüfen müssen. Es gibt mehr Eigenverantwortung, dafür vielleicht auch strengere Strafen und Überprüfungen.

Ich glaube auch, daß die Erarbeitung dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle in allen drei Schritten notwendig war. Der Abänderungsantrag ist natürlich umfangreich, weil es zunächst eine Regierungsvorlage gab. Wir haben diese Regierungsvorlage beraten, wir haben sie in mehrere Tranchen geteilt, weil einiges vorgezogen werden mußte. Es ist ein guter Gesetzentwurf, eine gute Novelle, die notwendig und wichtig war. Wir werden wahrscheinlich noch einen vierten Schritt setzen, in dem wir vielleicht noch auf einige Ungereimtheiten, die uns in der Praxis auffallen, eingehen können.

Auch mein Dank gilt all jenen, die konstruktiv mitgearbeitet haben, allen Mitarbeitern, speziell aus dem Bereich des Landwirtschaftsministeriums, aber auch des Parlaments. Wir stimmen dieser Novelle natürlich auch gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Salzl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

23.32

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von Abgeordnetem Keppelmüller angekündigte vierte Schritt zeigt schon, daß bei der Wasserrechtsgesetz-Novelle beziehungsweise beim Wasserrecht weiterhin Handlungsbedarf gegeben ist, denn anstatt eine wirkliche und umfangreiche Überarbeitung und Novellierung des Wasserrechts vorzunehmen, wurde –abgesehen von einigen Verfahrensänderungen und Deregulierungen, die hier genannt wurden – wieder einmal lediglich eine Pflichtübung gegenüber der EU absolviert.

Diese Regierung gibt das in der Regierungsvorlage auch ungeniert zu. So heißt es im dazugehörigen Ausschußbericht: "Durch den Beitritt Österreichs zur EU sind wasserbezogene Regelungen auch für Österreich wirksam geworden." Und weiter: "Zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren ist daher eine weitere Anpassung wasserrechtlicher Vorschriften unabdingbar."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Regierung bemüht sich, in der EU weiterhin als Musterschüler dazustehen, aber um die wirklich dringenden Probleme in unserem Österreich kümmert sie sich kaum. Seit Jahren wird eine generelle Überarbeitung des Wasserrechts und eine Harmonisierung – denn diese Deregulierung ist keine wirkliche Harmonisierung – mit anderen Rechtsmaterien wie etwa dem Gewerberecht oder dem Bergrecht versprochen.

Bereits bei den Budgethearings im Jahre 1994 wurde auf eine diesbezügliche Anfrage von mir versprochen, daß es eine Harmonisierung zwischen dem Wasserrecht und dem Altlastensanierungsgesetz geben werde. Doch das waren – wie viele andere Behauptungen auch – lediglich Ankündigungen, denn in dieser Causa ist bis heute nichts oder fast nichts geschehen, obwohl gerade die Harmonisierung zwischen dem Wasserrechtsgesetz und dem Altlastensanierungsgesetz für viele österreichische Gemeinden sehr wichtig wäre. In den meisten österreichischen Gemeinden bestehen nämlich alte Deponien, die bereits vor 10, 15, 20 Jahren geschlossen wurden, die aber unterschiedlich behandelt werden, und zwar einerseits nach dem Altlastensanierungsgesetz, in dem es nach wie vor heißt, daß diese Deponien keine Priorität hätten, daß sie somit auch keinen Sanierungsfall darstellen, was bedeutet, daß es für die Sanierung auch keinerlei Förderungen gibt, andererseits nach dem Wasserrechtsgesetz, das keine Verhältnismäßigkeit kennt und in dem umfassende Sanierungen bis hin zur Sicherung und auch Räumung vorgeschrieben werden, und zwar auf Kosten der Gemeinden, auf Kosten der Gemeindebürger. Letztendlich sind es also die Österreicherinnen und Österreicher, die die Zeche für die Säumigkeit dieser Bundesregierung bezahlen müssen.


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