Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 258

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Boden bei regelmäßigem Auftrag schaden und auch das Gedeihen der Pflanzen beeinträchtigen.

Unlängst gab es eine Initiative der Freiheitlichen und der SPÖ in Kärnten. Sie wollten eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz beschließen, die zum Inhalt hatte, Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Böden auszubringen. Damit könnte man – so die Initiatoren – die Abwasserreinigung für die Bürger wesentlich billiger gestalten. Dieser Antrag fand dann jedoch keine Mehrheit. (Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. ) Ich empfinde diesen Vorstoß geradezu als Zynismus. Haben Sie denn noch nicht begriffen, was wir durch die BSE-Katastrophe lernen konnten, daß nämlich vieles, was kurzfristig schnellen Erfolg bringt und kurzfristig gesehen folgenlos bleiben könnte, langfristig, für künftige Generationen, zum Verhängnis werden kann? – Wir Bauern haben in der Zwischenzeit mit Umweltproblemen unsere Erfahrungen gemacht! Wir waren es, die nach Tschernobyl Heu nicht mehr verfüttern durften, die das Gemüse einackern mußten. Wir waren es auch, die im Raum Brixlegg Milch nicht mehr liefern durften, weil die Grenzwerte überschritten waren. Wenn es Probleme gibt, dann fragt niemand, wer schuld daran ist. Dann werden die Produkte nicht mehr gekauft, und den Schaden haben wir Bauern!

Zum Wasserrechtsgesetz ist zu sagen, daß es ein großer Schritt zur Entbürokratisierung ist. Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich und bringt viele Verfahrensvereinfachungen, jährlich sollen es etwa an die 100 000 sein. Diese Novelle wird aufgrund der hohen umweltpolitischen Standards, die bei den Verhandlungen eine große Rolle gespielt haben, keine negativen Auswirkungen auf die hohen Schutzziele des Wasserrechtes haben. Die Bürger des Landes werden jedoch von unnötigem Bürokratismus befreit, und das, Herr Minister, ist dankenswert! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Gewässerschutzbericht dokumentiert umfangreich eine Standortbestimmung Österreichs innerhalb der Europäischen Union. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die weitgehenden Verbesserungen der letzten Jahre fortzusetzen. Denn Wasser ist ein sehr hohes Gut und ist zu schützen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Tychtl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.58

Abgeordneter Ing. Gerald Tychtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe mir vorgenommen, nur zwei Dinge anzureißen, und das in aller Kürze.

Mir geht es zum Thema Wasserrechtsgesetz-Novelle beziehungsweise Gewässerschutzbericht um die Thematik Wasserqualität im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion. Ich habe mir vorgenommen, beide Seiten dieser Medaille zu betrachten, und ich möchte mit der Feststellung beginnen, daß gerade der biologische Landbau in Österreich ein sehr wesentlicher Faktor ist, wenn man dieses Problem aufarbeiten möchte. Ich glaube, Österreich hat mit seinen mehr als 20 000 biologisch wirtschaftenden Bauern eine Spitzenposition auf diesem Gebiet in Europa. Bereits seit 1983 bestehen rechtsrelevante Regelungen für den biologischen Landbau in unserem Land. Der Biolandbau ist damit ein wichtiger Bestandteil der gesamteuropäischen Agrarreform.

Was bedeutet nun biologischer Landbau? –- Unter anderem darf nur organischer Stickstoffdünger, also Kompost, Mist oder Gründünger, verwendet werden. Chemische, synthetische Pestizide sind verboten. Pro Hektar Betriebsfläche dürfen höchstens zwei Großvieheinheiten an Nutztieren gehalten werden.

Ich möchte betonen, daß das jene Ansätze des biologischen Landbaues sind, die vielfältige positive Auswirkungen auf die Umweltsituation und damit natürlich auch auf das Wasser haben. Wichtig dabei sind die Frage der Entschärfung der Nitratproblematik und das Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden.


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