Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 261

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90 Prozent kommen? – Die Wassergüte des Donauwassers unterhalb von Wien ist schon jetzt hervorragend, es handelt sich hiebei um herrliches Badewasser! Es gibt dort Wassergüteklasse 2. Wenn wir noch weiter klären, kostet das zwar eine Menge Geld, bringt aber in weiterer Folge nichts: Weiter im Osten wird der ganze Dreck in die Donau geleitet, das Wasser wird dort nicht geklärt. Daher wäre es besser, dieses Geld für andere Maßnahmen im Umweltbereich zu verwenden. Kollege Kummerer hat eine hervorragende, fachspezifische Rede von hoher Qualität gehalten und hat gesagt, daß es noch einige Gebiete in Österreich – zum Beispiel in seinem Bezirk – gibt, wo es notwendig ist, Gewässer zu sanieren.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich sagen: Mit dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle wird ein weiterer Schritt in Richtung Umweltverbesserung gesetzt. Ich stehe nicht an, dem Bundesminister für Landwirtschaft dazu zu gratulieren. Er ist ein Teil dieser Umweltbewegung, durch welche es uns ermöglicht wird, in einer gesunden Umwelt zu leben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kröll. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.10

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Hohes Haus! Wenngleich es sehr spät ist – schon nach Mitternacht, und ich glaube, ich bin der letzte in der Rednerliste –, sei es mir trotzdem gestattet und möglich gemacht, daß ich noch, weil so viele Bürgermeister auf diesen heutigen Tag gewartet haben, als einer von ihnen und auch im Namen des Gemeindebundes hier an dieser Stelle Dank sage. Herr Minister, dir einen herzlichen Dank, desgleichen deinen Mitarbeitern, dir, lieber Freund Jakob Auer, den Kollegen vom Regierungspartner und allen, die daran mitgewirkt haben!

Denn eines hat diese Wasserrechtsgesetz-Novelle 1997 ganz sicherlich gebracht und wird sie noch bringen: Nach den dringenden Fristanpassungen im Dezember des Vorjahres, der jüngsten Einigung über die Übergangsbestimmung für die Deponien im April 1997 werden in dieser Novelle wesentliche Dinge erledigt. Der hohe Umweltstandard wird beibehalten – ganz im Gegensatz zu dem, was Kollegin Langthaler gesagt hat –, die Beachtung der Machbarkeit findet Eingang, die Deregulierung wird endlich begonnen – es wäre gut, wenn sie nicht nur hier begonnen werden würde –, das Verfahrensvereinfachungsprinzip bringt hier wirklich erhebliche Abhilfe, bringt Kostenersparnis, und die Flexibilisierung des Standards der Technik ist eine alte Forderung gerade der Gemeinden, die nunmehr verwirklicht wird. Die Verhältnismäßigkeit wird damit angesprochen, und die praxisbezogene Umsetzung wird dem Umweltschutz mehr dienen, als sie ihm schadet, wie das heute von Oppositionsrednern befürchtet wurde.

Ich glaube daher, daß man ganz einfach sagen muß, daß es, Kollege Barmüller, nicht stimmt, daß von Kollegen Auer und allen im Ausschuß keine ernstzunehmende Arbeit geleistet wurde, sondern das Gegenteil ist wahr und richtig. Zu Frau Kollegin Langthalers Ausführungen ist noch einmal zu sagen, daß es nicht ein Rückschritt, sondern in meinen Augen durchaus ein Fortschritt ist. (Abg. Mag. Barmüller: Dann denken Sie an den § 4a!)

Trotzdem stellt alles zusammen einen erheblichen Fortschritt dar. Das kann man drehen und wenden, wie man will. Wenn man, wie die Bürgermeister, in der Praxis Tag für Tag mit diesen Dingen lebt, kann man nur sagen: Diese Novelle hat einen erheblichen Fortschritt gebracht!

Ich danke vielmals all jenen, die daran mitgewirkt haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich noch Herr Bundesminister Mag. Molterer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

0.13

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Ich glaube, die wesentliche


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