Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 264

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Schließlich lasse ich abstimmen über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 730 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch dieser Bericht ist mehrheitlich angenommen.

18. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (680 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden (747 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Eine mündliche Berichterstattung findet nicht statt; es wurde auf sie verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Mag. Schreiner das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

0.22

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Bundesminister, mit dieser Regierungsvorlage liefern Sie ein Lehrstück, wie man ein Monopol verteidigt, obwohl man an sich als Bundesminister für Finanzen der Marktwirtschaft das Wort reden sollte.

Herr Bundesminister! Wie kommt es, daß im ersten Entwurf einer Regierungsvorlage, die aus Ihrem Ministerium kommt, ein Grundkapital mit 100 Millionen Schilling dargelegt wird, dann auf einmal aber ein Austauschblatt verwendet und dieses Grundkapital einer Aktiengesellschaft auf 500 Millionen Schilling aufgestockt wird? Dann kommt es zu wüsten Protesten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten spricht davon, daß dies mit Entschiedenheit abgelehnt werde, da die Mindestkapitalausstattung ausreichend sei. Der Gemeindebund sagt, damit werde eine Monopolstellung eines privaten Betreibers noch weiter gestärkt. Die Burgenländische Landesregierung meint, dies sei eine unzulässige Marktzugangsbeschränkung, denn das Grundkapital wäre mit 500 Millionen Schilling unzulässig hoch. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten spricht davon, daß es eine vergleichbare Zugangsbeschränkung in Europa nicht gebe. Das wäre daher EU-bedenklich.

Herr Bundesminister! (Abg. Böhacker: Er hört Ihnen nicht zu!) Was muß man davon halten, wenn von Ihnen anscheinend ein Monopol verteidigt wird, indem sich in einer wirtschaftlich wirklich beinahe niederträchtigen Art und Weise der Gesetzgeber immer danach richtet, was knapp vorher in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft an Grundkapital festgelegt worden ist? Sie sagen dann: Dieses Grundkapital, das diese AG festlegt, ist das Grundkapital, das ich normiere, damit ein anderer Betreiber eine Konzession bekommt. Frei nach dem Motto: Die Casinos Austria AG legt ein Grundkapital in einer Hauptversammlung fest, und nachher kommt der Gesetzgeber und sagt: Dieses Grundkapital ist für mich die Basis dafür, daß ein anderer Mitbewerber keine Konzession bekommt. Damit perpetuieren Sie ein Monopol in einer Art und Weise, die in einer freien Marktwirtschaft ökonomisch unverträglich ist. Herr Bundesminister für Finanzen! Das muß man von dieser Stelle aus einmal klar sagen und feststellen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Rosemarie Bauer: Das müssen Sie nicht zu dieser frühen Morgenstunde!)

Anscheinend hat Sie im Ausschuß doch etwas der Mut verlassen, denn infolgedessen, daß die Proteste offenbar doch zu massiv waren, kam es zu einem Abänderungsantrag, wonach dieses Grundkapital von 500 Millionen jetzt wieder auf 300 Millionen herabgesetzt wird.

Herr Bundesminister für Finanzen! Ich weiß schon, daß die Casinos Austria AG eine sehr wichtige Aufgabe hat und daß dieses Geschäft ein sehr risikoreiches ist (Abg. Ing. Meisch


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