Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 29

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Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Abgeordneter! Erstens ist vorgesehen, daß – sobald wir uns über Förderungskriterien und Richtlinien geeinigt haben werden – die Durchführung durch die Kommunalkredit-Bank in einer Weise erfolgen wird, die sich jeder Ingerenz einer politischen Ebene völlig entziehen wird.

Zweiter Punkt: Nachdem wir die Eckdaten der möglichen Tarifregulierung für Einspeisungen vorgestellt haben, sehen wir jetzt, daß manche damit leben können und manche nicht. Mir sind viele Investitionsprojekte bekanntgeworden, deren Problem es ist, daß sie auf Erwartungen aufbauen, denen der Markt in keiner Weise Rechnung tragen wird. Ich glaube, daß es sich ein Sektor wie jener der Energiewirtschaft in Österreich nicht antun sollte, um jeden Preis Energie ins Netz einzuspeisen, nur weil es "in" ist, eine bestimmte Anlage aufzustellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Ich bitte um die Verlesung der 6. Anfrage.

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Wohl wissend, daß Sie nach langer Säumigkeit flugs noch nach Einbringung unserer Anfrage diese Richtlinien erlassen haben, stelle ich folgende Frage:

134/M

Aus welchem Grund haben Sie die Richtlinien für die Gewerbestrukturverbesserungsaktion, deren demnächstes Inkrafttreten Sie in einer Anfragebeantwortung vom 25. April 1997 ankündigten, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch immer nicht erlassen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesmister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Abgeordneter! Das KMU-Förderungsgesetz, welches die Grundlage dieser Richtlinien bildet, wurde erst im Sommer des Vorjahres vom Hohen Haus verabschiedet und publiziert. Wir haben dann, wie vorgesehen, versucht, im Begutachtungsverfahren mit den zuständigen Institutionen Regelungen zu finden. Das hat seine Zeit gebraucht. Längere Zeit hat es auch bis zur Zustimmung des noch zuständigen Finanzministeriums gedauert. Ich habe am 5. Juni diese Richtlinien unterzeichnet. Sie werden jetzt im Bundeskanzleramt für die De-minimis-Regeln notifiziert, und es wird die Genehmigung der EU für darüber hinausgehende Förderungen eingeholt. Die Anträge sind weitestgehend vorgeprüft. BÜRGES hat sich dazu verpflichtet, in jeweils vier Wochen alle Anträge zu erledigen, sobald die Zustimmungserklärungen dieser beiden Institutionen vorliegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Können Sie quantifizieren, wie viele Betriebserweiterungen oder Gründungen durch Ihre Säumigkeit beim Erlassen der Richtlinien für die Gewerbestrukturverbesserungsaktion, die Sie soeben zugegeben haben, verhindert wurden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Ich habe kein Wort von Säumigkeit gesagt, Herr Abgeordneter. Daher bitte ich, es mir auch nicht zu unterstellen. (Abg. Haigermoser: Das war schon eine lange Zeit!) Ich habe – wie es bei mir im Haus üblich ist – alles, was ich tun konnte, mit möglichst hoher Geschwindigkeit getan. Manches dauert eben seine Zeit. Schaden ist nach meinen Informationen nicht entstanden, weil die jeweiligen Hausbanken, die diese Projekte finanzieren, sich darauf verlassen können, daß die Förderung auch tatsächlich kommen wird. Ein Versäumnis derart, wie Sie es angesprochen haben, ist mir nicht bekannt. Sollten Ihnen Fälle bekannt werden, bitte ich Sie, mit mir darüber zu reden.


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