Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Erleichterungen im Zusammenhang mit der Beibringung von Antragsunterlagen erreichen. Weiters konnten wir – das ist ganz wesentlich – eine Verordnungsermächtigung für den Wirtschaftsminister unterbringen, mit der man bestimmte Anlagentypen per Verordnung überhaupt genehmigungsfrei stellen kann. Ich glaube, das sind doch ganz wesentliche Verbesserungen, die dazu beitragen werden, die Zahl von Bewilligungsverfahren zu senken beziehungsweise deren Dauer zu verkürzen.

Ein Thema, nämlich jenes rund um die Gastgärten, hat die Diskussion der letzten Tage beherrscht. Auch wenn ich noch nicht lange in der hohen Politik bin, muß ich doch sagen: So etwas ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen, wie uninformierte oder schlecht recherchierende Journalisten, aber auch Funktionäre Panikmache betrieben beziehungsweise Oppositionelle es geschafft haben, dieses Thema in der Öffentlichkeit völlig falsch darzustellen und in einer Art und Weise, die wirklich nicht gerechtfertigt ist, zu dramatisieren.

Was ist Faktum? – Faktum ist, daß nach dem alten Gewerberecht eine überwiegende Zahl von Gastgärten, nämlich jene auf öffentlichem Grund und jene, die an öffentliche Verkehrswege angrenzen, die die überwiegende Anzahl stellen, eine garantierte Betriebszeit bis 23 Uhr haben, in die die Behörde nicht eingreifen kann. Und diese Rechtslage wird mit keinem Satz, mit keinem Beistrich, verändert. Also da, Frau Kollegin Rossmann, von einer Einschränkung für Gastgärten in ganz Österreich zu sprechen, also von allen Gastgärten, wie das so unterschwellig getan wird, ist schlicht und einfach falsch. (Abg. Dr. Graf: Frau Rossmann hat "privat" und "öffentlich" sehr wohl unterschieden! Genau zuhören!)

Es geht bei diesem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes nur um einen geringeren Teil, nämlich nicht um private Gastgärten, sondern um jene, die sich auf privatem Grund befinden – und das ist ein wesentlicher Unterschied, Herr Kollege! Und für diese konnte jetzt die Regelung erreicht werden, daß auch sie eine garantierte Betriebszeit bis 22 Uhr haben werden. Für alle bisherigen Genehmigungen jedoch, die darüber hinausgehen, oder jene, bei denen es in der Betriebsanlagengenehmigung keine Einschränkung der Betriebszeit gibt, gilt die Schlußzeitregelung, also die Sperrstundenregelung. Diese werden davon gar nicht tangiert. Alle anderen, die zum Teil Einschränkungen der Behörden hinnehmen mußten, wo es zu solchen Auswüchsen gekommen ist, daß man beispielsweise Gastgärten vorgeschrieben hat, eine Mittagspause von 12 bis 14 Uhr einzuhalten – man stelle sich das vor! – oder schon um 19 Uhr zuzusperren, können sich jetzt wenigstens darauf berufen, eine garantierte und von der Behörde nicht einschränkbare Öffnungszeit von 9 bis 22 Uhr zu haben. Das ist, denke ich, ein wesentlicher Punkt, und das darf nicht dazu führen, daß das in der Öffentlichkeit völlig verkehrt dargestellt wird! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits gestern ist uns mit der Novelle zum Wasserrechtsgesetz ein großer Schritt in Richtung Deregulierung und damit Verbesserung des Betriebsstandortes Österreich gelungen. Mit der Gewerbeordnungsnovelle gelingt uns, wie ich meine, ein sehr wesentlicher nächster Schritt. Im Haus haben wir bereits zwei Anträge, einen von der SPÖ und einen von der ÖVP, zu einer Abänderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes liegen. In diesem nächsten Schritt wollen wir das zugegebenermaßen sehr stark zersplitterte Anlagenrecht, das Wasserrecht, die Gewerbeordnung et cetera, mit unterschiedlichen Verfahrensbestimmungen in ein Verfahrensgesetz, wie es der Titel dieses Gesetzes schon sagt und was auch Sinn macht, zusammenführen, eben um die Verfahrensbestimmungen zu vereinheitlichen.

All das sollen aber nur Zwischenschritte sein, was ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien auch deutlich aufzeigt. Ziel muß es sein, ein einheitliches Anlagenrecht für Betriebsanlagen zu schaffen. Wir haben einen diesbezüglichen Entschließungsantrag eingebracht und damit auch unseren Willen dokumentiert, in dieser Richtung tätig zu sein – was wir ja bereits sind – und das zusammenzufassen und zu korrigieren, was leider an Zersplitterung im Anlagenrecht gegeben ist.

Alles in allem kann man sagen, daß uns ein großer Schritt in Richtung Verbesserung unseres Betriebsstandortes Österreich gelungen ist. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite