Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 75

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(Zwischenruf des Abg. Kopf. ) Manche, die involviert waren, wissen es. Wissen Sie, wer das diktiert hat? Wissen Sie, wer vorgeschrieben hat, wie lange die Gastgärten in Österreich geöffnet zu sein haben? – Der Herr Bürgermeister Häupl hat das diktiert! Er hat diesem Haus diktiert, wie lange die Gastgärten geöffnet zu sein haben! So weit haben wir es schon gebracht! – Da war auch der Herr Parnigoni still, und da auch der Herr Bundesminister nichts gesagt.

Wir Freiheitlichen werden heute dazu einen Antrag einbringen, der noch weitergehend ist, nämlich daß die Gastgärten auf nichtöffentlichem Grund zumindest bis 22 Uhr, zwischen dem 15. Juni bis zum 15. September bis 23 Uhr offenhalten dürfen, und die Gastgärten auf öffentlichem Grund nicht vom 15. Juni bis 15. September, sondern – durch Umstellung der Sommerzeit aufgrund der EU-Anpassung – vom 1. Mai bis zum 30. September. Herr Minister! Das ist sicher vernünftig, und Sie können punkten, wenn wir Sie da als Verbündeten gewinnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich ersuche Sie um eine dringende Wiedergutmachung als Signal an die Tourismusbetriebe, um eine Wiedergutmachung für dieses Kasperltheater, das sich hier bezüglich der Öffnungszeiten der Gastgärten abgespielt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Rossmann, Sie haben angekündigt, daß die Freiheitlichen einen Antrag einbringen werden, und haben dann inhaltlich das vorgetragen, was Sie als Abänderungsantrag formuliert haben. (Abg. Rossmann: Der kommt noch!) Er wird erst verlesen. – Danke für die Klarstellung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Die Redezeit beträgt 6 Minuten. – Bitte.

12.55

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In Österreich laufen derzeit 15 000 Genehmigungsverfahren; bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 13 Monate. Das sind Verhinderungstatbestände für Betriebsansiedelungen und Neugründungen.

Ich nehme zur Kenntnis, daß sich die Klubobfrau der Grünen offen zu dieser Form der Verhinderung in diesem Hohen Haus bekennt, ja sogar eine Fortsetzung dieser Verhinderungsbemühungen ankündigt. (Abg. Ing. Langthaler: Wer verhindert die Ökosteuer und die Solarenergie?) Ich nehme das einfach einmal als Wirtschaftstreibender zur Kenntnis, als einer, der daran interessiert ist, daß in diesem Land Arbeitsplätze erhalten beziehungsweise geschaffen werden. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich nehme weiters mit Genugtuung zur Kenntnis, daß Sie Gott sei Dank in diesem Haus nicht einmal annähernd über eine Mehrheit verfügen, denn das wäre furchtbar für unser Land! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir hingegen leiten aus diesem Sachverhalt, aus diesem Tatbestand Handlungsbedarf ab, und zwar im Sinne von Verfahrenskonzentration, von Verfahrensbeschleunigung und auch Verwaltungsvereinfachung Verbesserungen für den Betriebsstandort Österreich zu erreichen. Bereits die Regierungsvorlage aus dem Büro von Herrn Minister Farnleitner hat wesentliche Schritte und Vorschläge in diese Richtung gebracht. Ich darf da als Beispiel nur die erhebliche Erweiterung der Anwendung des vereinfachten Verfahrens anführen. Die Einführung einer Art Anzeigeverfahren bei Änderung beziehungsweise bei Ersatz von Maschinen in genehmigten Anlagen wird dazu führen, daß zwei Drittel der bisherigen Anlagengenehmigungsverfahren künftig als vereinfachtes Verfahren abgewickelt werden können und damit auch in ihrer Verfahrensdauer wesentlich verkürzt sein werden.

Darüber hinaus ist es uns dann noch in den parlamentarischen Verhandlungen gelungen, einige, so glaube ich, sehr wesentliche und zusätzliche Deregulierungs- und Vereinfachungsschritte zu erreichen. Ganz kurz sei erwähnt, daß bereits vor Eintritt der Rechtskraft, also nach der erstinstanzlichen Entscheidung eines Genehmigungsbescheides, mit dem Bau von Betriebsanlagen begonnen werden kann. Wir mußten ein nachträgliches Antragsrecht der Nachbarn einführen, nicht zuletzt aufgrund eines Verfassungsgerichtshofurteils. Wir konnten vor allem


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