Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 78

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anlagenverfahrens ein einheitlicher Betrieb steht, dann muß dieser eben all diesen Zielen genügen.

Es ist ein Streit um des Kaisers Bart, wenn man jemandem vorwirft, wenn er bestimmte Teilaspekte besonders hervorhebt, daß er womöglich gegen Betriebsanlagengenehmigungen sei. Das halte ich für unredlich und für billig, denn es ist nicht so einfach, all diese Ziele in einem Verfahren auch umzusetzen, aber es ist möglich. Der liberale Ansatz wäre, dabei viel stärker auf die Eigenverantwortung als auf die Bürokratie abzustellen, sowie die Haftungsfragen als Schutz für die Öffentlichkeit, die Allgemeinheit, die Konsumenten und die Mitarbeiter stärker nach vorne zu stellen und das auch ernst zu nehmen.

Wenn man mit diesen Überlegungen an das Thema herangeht, dann kommt man rasch zu dem Ergebnis, daß ein straffes und schnelles Verfahren, wobei allerdings die Ausführenden der Betriebsanlage sehr stark in die Haftung eingebunden sind, sehr konsumentengerecht ist und den Interessen der Anrainer und der Parteien – im weitesten Sinne des Wortes – gerecht werden kann, auch daß es nicht notwendig ist, die Parteienrechte zu beschneiden, damit das Verfahren schneller geht, sondern den Ablauf anders zu gestalten und mehr in die nachlaufende Kontrolle zu geben als in die Bewilligungen vorweg. Allein die Idee, daß es möglich ist, in einem Behördenverfahren eine Betriebsanlagenbewilligung zu erzeugen, die ein für alle Mal regelt, wie es sein soll, ist ein schwerer Denkfehler. Das ist bestenfalls zum Zeitpunkt der Genehmigung der Fall; dann schreitet die Entwicklung fort, und die Betriebsanlage ist eine alte.

Wir stoßen dabei wieder auf das beliebte Argument der sogenannten wohlerworbenen Rechte. Es muß hier ein dynamischer Prozeß ablaufen und das statische Element überwunden werden, was dann Sinn machen würde, wenn die Haftung permanent präsent wäre. Wenn jemand einen Betrieb führt und dort etwas passiert, dann muß er voll in die Haftung genommen werden können. Er wird sich aus eigenem Interesse darum bemühen, mit diesem Betrieb dem Stand der Technik bestmöglich zu entsprechen, weil er eine Versicherung abschließen muß, und die Versicherung ist umso billiger, je besser der Zustand einer Betriebsanlage ist. – Das ist eine Regel, die zu lernen wenig Mühe machen sollte.

In einem zweiten Ansatz möchte ich mich der sozialen Dimension der Gewerbeordnung zuwenden. Sie ist bisher überhaupt noch nicht vorgekommen, was ich schade finde. Das, was beschlossen werden soll, wird den Umstieg von der unselbständigen in die selbständige Berufstätigkeit in Zukunft weiterhin sehr erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Durch diese Gewerbeordnung, dadurch, daß Sie weiterhin an einem zünftlerischen Gewerbezugang festhalten und es den Menschen nicht ermöglichen, sich ohne Überwindung wesentlicher bürokratischer Hindernisse selbständig zu machen, behindern Sie die Möglichkeit, zwischen selbständig und unselbständig zu wechseln, nachhaltig.

Das heißt, Sie haben kein Interesse daran, daß Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder möglicherweise bereits arbeitslos sind, was insbesondere im Bereich der älteren Arbeitslosen von Interesse ist, das Wagnis, sich selbständig zu machen, auf sich nehmen, weil Sie sie schon in der ersten Phase, nämlich beim Erlangen der Gewerbeberechtigung, maßlos behindern. – Punkt 1.

Punkt 2: Es ist natürlich jetzt nicht Thema im unmittelbaren Sinn des Wortes, aber solange Sie an dieser krampfhaften Zwangszuteilung in Gewerbliche Sozialversicherung und in ASVG et cetera festhalten, solange Sie Arbeitslosenentschädigungsregelungen haben, die jeden, der arbeitslos geworden ist und sich dann selbständig gemacht hat, mit dem Projekt nicht wirklich erfolgreich war und wieder arbeitslos wurde, aus der Arbeitslosenversicherung hinauskatapultieren, so lange dürfen Sie sich nicht wundern, daß wir keinen dynamischen Wechsel von Unselbständigen zu Selbständigen haben, insbesondere dann, wenn diese vielleicht schon etwas älter sind. (Abg. Dr. Trinkl: Das ist die soziale Komponente!)

Daß Ihnen diese soziale Dimension nicht einmal noch aufgefallen ist, daß sie vielleicht ein Grund gewesen wäre, beim Gewerbezutritt einiges zu liberalisieren – durchaus im Verständnis der ursprünglichen Vorlage des Herrn Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und


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