Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 206

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aber nun Durchlässigkeit gegeben ist, ist auch dieser Druck weg, weil immer noch Möglichkeiten bestehen, den Weg einer höheren Qualifizierung zu gehen.

Neben Lehrlingen können auch Absolventen einer mindestens dreijährigen mittleren Schule oder Krankenpflegeschule die Berufsreifeprüfung ablegen. Somit ist beispielsweise auch für Absolventen einer dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule dieser Weg offen, und das ist mir sehr wichtig. Auch daß die Fachbereichsarbeit durch die abgelegte Meisterprüfung oder die Abschlußprüfung an einer Werkmeisterschule ersetzt werden kann, finde ich vernünftig, da dies eine Aufwertung der handwerklichen Ausbildung überhaupt darstellt.

Gesellschaftspolitisch ist das Gesetz für mich ein wichtiges Signal, weil es die Wertigkeit der handwerklichen Arbeit und damit der Facharbeit unterstreicht. Ich freue mich über diese Entwicklung und den Einsatz unserer Frau Bundesministerin und wünsche mir, daß sie weiterhin ähnlich vernünftige und für die jungen Menschen so notwendige Initiativen setzt, damit unsere Jugend die Möglichkeit einer solchen Zusatzqualifikation in Anspruch nehmen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Tichy-Schreder hat vorhin gefragt, wer von uns – wenn überhaupt – unter seinen Kindern Lehrlinge hat. – Darauf kann ich antworten: Mein Sohn hat eine Maschinenschlosserlehre absolviert. Daher möchte ich Herrn Abgeordneten Öllinger etwas zum Berufsausbildungsgesetz sagen – und ich möchte ihn bitten, zuzuhören! – , und zwar (Abg. Öllinger: Ich höre zu!) : Wir wollen keinen Abbau von Schutzrechten, aber wir wollen vernünftige Regelungen und ein vernünftiges Miteinander! (Beifall bei der ÖVP.)

Überzogen scheint mir zu sein, daß ein Lehrling heute praktisch pragmatisiert ist. Das muß man sich vorstellen: Der Lehrling kann derzeit seinen Lehrplatz verlassen, wenn er will. Der Meister kann jedoch den Lehrling auch dann, wenn er gar nicht entspricht, nicht mehr wegschicken. Auch als Mutter eines Lehrlings sage ich: Da besteht ein Ungleichgewicht! Frau Schaffenrath hat in diesem Punkt recht, wenn sie sagt, daß viele Ausbilder es heute scheuen, einen Lehrling zu nehmen, besonders dann, wenn Sie bereits einmal oder zweimal Schwierigkeiten gehabt haben. Ich glaube, daß das Lehrstellenangebot größer sein könnte, wenn man diesbezüglich etwas flexibler wäre. In der Politik geht es immer um Kompromisse, und in diesem Zusammenhang sollten die Sozialdemokraten etwas flexibler werden, auch zum Nutzen der Lehrstellensuchenden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Verzetnitsch: Frau Kollegin! Lesen Sie das Berufsausbildungsrecht!)

21.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Der Berichterstatter wünscht auch kein Schlußwort. Damit schließe ich diese Debatte ab.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Es liegen verschiedene Anträge vor, die getrennt abgestimmt werden.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 764 der Beilagen.

Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Trinkl, Dietachmayr und Genossen betreffend Artikel I Z. 14, 17 und 25 vor.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung dieses Abänderungsantrages der Abgeordneten Trinkl, Dietachmayr und Genossen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit in zweiter Lesung beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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