Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 120

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Meine Damen und Herren! Die SPÖ tritt dafür ein, daß diesen Bedenken des Verfassungsgerichtshofes nähergetreten wird und Veränderungen vorgenommen werden. Gleichzeitig treten wir aber auch dafür ein, daß das Road-Pricing für PKW, das noch im Gesetz verankert ist, daraus gestrichen wird. Ich glaube und hoffe, daß mit dieser Maßnahme die Verunsicherung unserer Pendler endgültig beendet werden kann.

Allerdings, meine Damen und Herren, werden wir weiterhin am Road-Pricing für LKW, wie im Übereinkommen festgeschrieben, festhalten, aus Gründen der Kostenwahrheit, aber auch aus Gründen der Eindämmung des Schwerverkehrs auf Österreichs Straßen auf ein möglichst erträgliches Maß. Es ist notwendig, in Österreich die gleiche Belastung pro gefahrenen Kilometer wie in den umliegenden Ländern einzuführen, um eine damit zweifellos zusammenhängende, für Österreich negative Sogwirkung zu verhindern.

Die Wegekostenrichtlinie, die wir mit dem Beitritt zur Europäischen Union zu übernehmen hatten, hat eine wesentliche Kostenersparnis für den LKW gebracht, sodaß diese Maßnahmen auch gerechtfertigt sind. Ich glaube, es steht außer Streit, daß der Hauptverursacher von Straßenschäden der Schwerverkehr ist.

Herr Bundesminister! Ich darf Sie einladen, die Tradition des Verschiebens zu beenden und die Vorbereitungen zu beschleunigen. Zum einen geht es um die Verantwortung für unnötige Belastungen von Umwelt und Bevölkerung, zum anderen sind die Einnahmen unbedingt für die Erhaltung und den Ausbau unserer Straßen notwendig. Darüber hinaus haben wir auch die Chance, einigen tausend Menschen Arbeitsplätze zu verschaffen.

Obwohl wir heute, meine Damen und Herren, mehr oder weniger kleine, aber dennoch wichtige Verbesserungen der Vignettenregelung beschließen werden, bitte ich Sie, die Absicht zu verfolgen, im Herbst so rasch wie möglich die kilometerabhängige Maut für LKW unter Dach und Fach zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Katharina Horngacher. – Bitte.

18.04

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Vignettengeschichte von Kufstein ist eine langwierige, und ich habe gehofft, daß es hier und heute zu einer guten Lösung kommen wird. Es handelt sich um ein Teilstück der Autobahn vom Grenzübergang bei Kufstein, wobei die erste Abfahrt gleich beim Grenzübergang liegt; die zweite Abfahrt, Kufstein Süd, ist vier Kilometer weiter. Von der zweiten Abfahrt weg geht der Verkehr in das Schigebiet Söll, Ellmau, Scheffau und in das Brixental. Wegen dieser vier Kilometer wird naturgemäß keiner eine Vignette kaufen, und dadurch entsteht der Ausweichverkehr, der durch die Dörfer der Unteren Schramme (xxx vgl.) und durch die Stadt Kufstein geht.

Mit Einführung der Vignettenpflicht hat der damalige Wirtschaftsminister Ditz, nachdem er sich in Kufstein selbst von der Situation überzeugt hat, eine faktische Ausnahmeregelung zugesagt. Minister Farnleitner hat die Zusage von Ditz weiter genehmigt. Bisher hat die Sache gehalten, und es ist, soviel ich weiß, niemand in diesem Teilstück bestraft worden. Es wurde die Tafel mit der Vignettenankündigung eben erst bei der Abfahrt Süd aufgestellt.

Es ist also auch ohne eigenes Gesetz für die vier Kilometer gelaufen, nun aber hat Finanzminister Edlinger diese vernünftige, einfache Ausnahme plötzlich in Frage gestellt. (Abg. Dr. Krammer: Er wird schon einen Grund gehabt haben!) Daraufhin wurde in der letzten Woche im Tiroler Landtag ein Vierparteienantrag einstimmig beschlossen, der alle Tiroler Nationalräte auffordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu setzen und diese kleine Ausnahme gesetzlich zu verankern.

Heute wollten wir einen Abänderungsantrag einbringen, der gelautet hätte: Kraftfahrzeuglenker, die nur die A 12 Inntal Autobahn zwischen Staatsgrenze und Anschlußstelle Kufstein Süd benut


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