Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 135

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sage, das ist der letzte klare Eigentümer, den die Bank Austria noch hat, und den möchte ich behalten, solang die AVZ-Struktur so unklar ist, wie sie es derzeit ist. (Beifall bei den Grünen.)

Richtig wäre es daher, dieses Gesetz, das heute vorliegt, ersatzlos zu streichen und alle Anstrengungen auf die Bereinigung der AVZ-Struktur zu richten. Ich weiß schon, das ist sehr kompliziert. Es ist rechtlich in keiner Weise klar, wie das überhaupt geregelt werden soll. Das dauert, aber dorthin sollten die Anstrengungen gerichtet werden – Stichwort: politische Besetzung des Sparkassen-Rates, Stichwort: Identität zwischen Bank-Austria-Vorstand und AVZ-Vorstand, Stichwort: Vetorechte des Betriebsrats und schließlich natürlich, wie und vor allem an wen diese Anteile dann verkauft werden sollen.

Ich hätte mir gedacht, daß all das doch Themen sind, die Sozialdemokraten doch im Grunde ihres Herzens berühren. Wegen dieser leidigen Vereinbarung vom Jänner 1997 haben sie halt schweren Herzens und zähneknirschend zugestimmt, wobei ich sagen muß: Ich kann mir vorstellen, wie solche Verhandlungen ablaufen und damals im Jänner abgelaufen sind. Da sitzt man bis fünf Uhr früh und ist heilfroh, wenn man irgend etwas zustande bringt, und dann wird die Unterschrift druntergesetzt. Aber mittlerweile sind fünf Monate vergangen, und in diesen hätte man gescheiter werden können. (Abg. Dr. Stummvoll: Würden Sie Vereinbarungen nicht einhalten?)  – Schon. Aber man kann einvernehmlich gescheiter werden – einvernehmlich. Sie haben darauf beharrt, daß dieser Unsinn durchgezogen wird.

Zweitens: Die Änderung des Nullkuponfondsgesetzes geht in Ordnung.

Drittens: Privatisierungsgesetz – das ist noch viel schlimmer als das Bank-Austria-Gesetz. Dieses Privatisierungsgesetz ist wirklich einmalig. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß in diesem Hause schon ein Gesetz vorgelegen wäre, das bar jedes materiellen Inhalts ist. Dieses Gesetz hat überhaupt kein materielles Substrat. Es würde mich interessieren, was unsere Präsidenten dazu sagen, ob so etwas überhaupt eine Gesetzesmaterie sein kann.

Es handelt sich ausschließlich um Verfahrensvorschriften, wenn Sie so wollen, um eine Art Geschäftsordnung, die sich die Bundesregierung gibt. Bitte, soll sie sich diese Geschäftsordnung geben, aber warum die kostbare Zeit der Abgeordneten damit verschwenden? Es hindert sie ja niemand daran, nach solchen Prinzipien zu verfahren. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter. ) Warum brauchen wir dazu ein Gesetz? – Ich möchte das jetzt nicht im Detail ausführen, aber nett ist es schon, wie man sich in Zukunft Politik vorstellt.

Zum Beispiel im Artikel III betreffend die Post. Zuerst muß der Vorstand ein Privatisierungskonzept erstellen, dann muß er seinen Aufsichtsrat damit befassen, na sicher, dann, so möchte man meinen, geht er damit in die Generalversammlung – weit gefehlt. Vorher muß der Finanzminister die Zustimmung der Bundesregierung zu diesem Konzept einholen, dann kann er damit in die Generalversammlung gehen. Die Generalversammlung ist ja niemand anderer als der Finanzminister selbst – in diesem Fall, nicht so in anderen Fällen. In anderen Fällen ist die Generalversammlung nämlich anders zusammengesetzt.

Bevor dann schließlich der Zuschlag an einen Bieter erfolgt, sofern es nicht über die Börse erfolgt, muß wieder die Bundesregierung zustimmen. So stand es im alten Gesetz, aber das ist im Zuge der "Flexibilität" rechtzeitig geändert worden. Jetzt ist dafür wieder nur die Generalversammlung zuständig, die sich in diesem Fall aber aus Finanzminister und Wirtschaftsminister zusammensetzt. Gnade uns Gott, wenn diese beiden Minister eines Tages nicht gerade rot und schwarz sein sollten, denn dann müßten wir nämlich dieses Geschäftsordnungsgesetz wieder ändern.

Wenn Sie das schon unbedingt beschließen wollen, dann würde ich der Ehrlichkeit halber vorschlagen, dieses Gesetz anders zu nennen. Statt "Privatisierungsgesetz" – die Auswahl stelle ich Ihnen frei, ich verzichte auch auf einen formalen Antrag in dieser Angelegenheit – würde mir beispielsweise "Selbstblockadegesetz" gefallen, Selbstblockade nämlich zwischen SPÖ und ÖVP. Gefallen würde mir auch "Politikverhinderungsgesetz". Schön wäre auch "Je-länger-etwas-braucht,-desto-besser-ist-es-Gesetz"; eine Kurzformel dafür zu finden, überlasse ich Ihnen.


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