Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 20

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Ich hoffe aber dennoch, daß wir die Verhandlungen dahin gehend lenken können, daß es doch zu einem Ergebnis kommt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Wie haben sich die Beschäftigungszahlen, getrennt von der Berücksichtigung geringfügig Beschäftigter, seit der Einführung der Flexibilisierung der Arbeitszeit im Handel entwickelt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir erfassen erst seit wenigen Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten, weil dies erst durch eine parlamentarische Ermächtigung möglich geworden ist. Nach meiner Wahrnehmung hat sich durch die Flexibilisierung, insbesondere bei den Ladenöffnungszeiten, eine deutliche Zunahme beim Abschluß von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ergeben. Wir haben jetzt eine Rekordzahl von gemeldeten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen verzeichnet, und zwar sind es über 160 000, dies mit steigender Tendenz. Das ist auch mit ein Grund, warum ich mich bemühe, die Frage der geringfügig Beschäftigten einer Lösung zuzuführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Abgeordneter Mag. Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Frau Bundesminister! Die Arbeitswelt ist im Wandel, die Ansprüche der Menschen an die Arbeit ändern sich sehr stark. Sind Sie bereit, die Teilzeitarbeit als eine vollberechtigte Alternative zur Vollzeitarbeit anzuerkennen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Ministerin, bitte.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir konnten durch Beschlußfassung dieses Hohen Hauses sicherstellen, daß Teilzeitarbeit arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich in ihren Ansprüchen auch der Vollbeschäftigung gleichgestellt ist. Ich betrachte Teilzeitarbeit als eine wichtige ergänzende Arbeitszeitform für unselbständig Erwerbstätige. Insbesondere für Personen mit Betreuungspflichten ist Teilzeitarbeit ein wichtiges und richtiges Äquivalent.

Die Problematik, die wir auf dem Arbeitsmarkt vorfinden, ist jedoch, daß das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen oft nicht den Wünschen und Erwartungen der Arbeitsplatzsuchenden entspricht und sich dementsprechend Angebot und Nachfrage nicht optimal ergänzen. Ich bin aber trotzdem daran interessiert, daß Teilzeitarbeit als weiteres Angebot in Arbeitszeitverhältnissen eine entsprechende Berücksichtigung findet und der Vollbeschäftigung gleichgestellt ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollegin Silhavy, bitte.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Bundesministerin! Halten Sie Arbeitszeitformen wie zum Beispiel Bildungsurlaube, Jobrotationsmodelle, Sabbatical, Teilzeit in bestimmten Lebensphasen und ähnliche Formen für ein taugliches Mittel der Arbeitsmarktpolitik?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich glaube, daß es sehr wichtig ist, daß wir diesen neuen Formen und auch diesen innovativen Überlegungen sehr großes Augenmerk schenken und Flexibilisierung von Arbeitszeit auch als intelligente Form von Arbeitsmarktpolitik verstehen. Ich sehe darin in erster Linie eine Aufgabe der Sozialpartner, zu Lösungen zu kommen, weil doch durch kollektivvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen die entsprechenden Begleitmaßnahmen branchenspezifisch, betriebsspezifisch ausgearbeitet werden können. Wir haben aber auch im Rahmen des Arbeitsmarktservices Projekte laufen, die ausloten sollen, inwieweit derartige von Ihnen angesprochene Arbeitszeitmodelle auch arbeitsmarktpolitische Effekte haben. Bei ent


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