Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 25

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe Respekt vor der Meinung jedes Wissenschafters und so auch vor den Überlegungen des Herrn Professor Rürup. Viele seiner Vorschläge decken sich mit dem, was wir gemeinsam hier im Hohen Haus bereits in Angriff genommen haben, wie zum Beispiel die Einbeziehung aller Erwerbspersonen in das Versicherungssystem, die Berücksichtigung der geringfügig Beschäftigten, die Frage der Transparenz in der Finanzierung.

Es gibt aber einen Punkt, von dem ich mir nicht vorstellen kann, daß ich ihn weiterverfolgen werde: ein Vorziehen des Angleichens des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer. Für mich sind diese wissenschaftlichen Überlegungen eine wichtige Grundlage für die weitere politische Beratung, aber kein Dogma, alles nachzuvollziehen, was hier vorgeschlagen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals.

Der nächste Fragesteller ist der Kollege Haupt. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es ist erfreulich, daß die von Ihrem Amtsvorgänger Hums in Auftrag gegebene Rürup-Studie auch für Sie eine wichtige Grundlage für die zukünftigen Überlegungen sein wird. Es geht aus dieser Studie auch klar hervor, daß Österreich in zwei Punkten deutliches Schlußlicht in Europa ist, nämlich im Bereich der betrieblichen und im Bereich der privaten Vorsorge. Was werden Sie unternehmen, um diese beiden Säulen des Pensionssystems, die wichtig sind, um in der Zukunft das gesamte System zu stabilisieren, in Österreich zu verbessern und mehr Nachfrage, aber auch mehr Akzeptanz zu erreichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Entscheidend ist für mich, daß das gesetzliche Pensionsversicherungssystem hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, seiner Absicherung der Erwartungen der Pensionisten, aber auch jener, die vorzeitig durch Invalidität oder Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, funktioniert, und es ist auch entscheidend, daß sich dieses System auch neuen Entwicklungen anpaßt.

Wir haben in unserem Gesellschaftssystem ja bereits die zweite und dritte Säule als Ergänzung, und ich bin sehr froh, daß ich am Zustandekommen des Betriebspensions- und Betriebspensionskassengesetzes hier in diesem Hause beteiligt war. Ich betrachte diese Form, bei der sich die Partner für eine derartige zweite Säule entscheiden können, als eine wichtige Ergänzung. In manchen Bereichen unserer Wirtschaft gibt es derartige Modelle bereits in der Praxis, und darüber hinaus gibt es auch die dritte Säule in Form von privaten Versicherungen als weiteres Angebot, von dem ein erheblicher Teil unserer Bevölkerung Gebrauch macht.

Es ist Ihnen wahrscheinlich bekannt, daß vor wenigen Tagen eine Enquete stattgefunden hat, in deren Rahmen auch der Dialog mit den privaten Versicherungsträgern aufgenommen wurde. Daraus wird deutlich, daß ich keinen Konflikt zwischen der zweiten und dritten Säule erkenne, sondern das als eine wichtige Ergänzung des Hauptsystems gesetzliche Pensionsversicherung betrachte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Donabauer, bitte.

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben wir unser Sozialrecht immer an die Möglichkeiten der Wirtschaft und an die Bedürfnisse der Bürger angepaßt. Nun stehen wir an einer sehr entscheidenden Wende: Rürup sagt, wir haben ein sehr attraktives und leistungsstarkes System, nur hätten wir zu viele Unterschiedlichkeiten. Er spricht von Harmonisierung, von Ausdehnung der Durchrechnungszeiträume.


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