Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 26

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Welche Zielvorgaben haben Sie, und in welchem Zeitraum stellen Sie sich eine Umsetzung dessen vor?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es entspricht auch den Intentionen des Arbeitsprogramms der Bundesregierung, in der Weiterentwicklung unserer Sicherungssysteme Harmonisierungen vorzunehmen, um sicherzustellen, daß wir die Akzeptanz der gesamten Bevölkerung für unsere Systeme der sozialen Sicherheit haben. Man muß meiner Überzeugung nach dabei sehr sorgsam, sehr verantwortungsbewußt vorgehen, weil natürlich jedes Versicherungssystem seine Berechtigung, seine Historie und auch seine Begründungen hat. Trotzdem werde ich mich bemühen, daß alle Schritte, die wir zur Stabilisierung und auch Weiterentwicklung des ASVG-Bereiches setzen, im Einklang auch mit den Überlegungen im öffentlichen Dienst und vice versa stehen, weil ich glaube, daß es zu keiner Auseinanderentwicklung unserer Gesellschaft kommen darf, sondern zu einem stärkeren Zusammenwachsen und auch zu einer Gleichwertigkeit der Systeme kommen soll.

Ich möchte mit aller Deutlichkeit sagen, daß mein Ziel nicht eine Gleichmacherei, eine totale Vereinheitlichung ist, weil ich glaube, das würde auch unserer Gesellschaft nicht entsprechen, sondern mir geht es darum, Gleichwertigkeiten in den Systemen zu erreichen und jede Maßnahme auch auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander, bitte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Eine der Forderungen des Frauenvolksbegehrens war die nach eigenständiger Alterssicherung für Frauen. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um diese Forderung zu erfüllen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Man muß, glaube ich, bei allen Maßnahmen immer wieder bedenken, daß diese natürlich nicht geschlechtsspezifisch sind, weil wir im Sinne unseres Gleichbehandlungsgrundsatzes natürlich überall eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen anstreben müssen. Trotzdem ist mir bewußt, daß die Situation der Frau und ihre Lebensbiographie eine ganz besondere ist, sodaß bei gesetzlichen Veränderungen diese Lebensbiographie besonders zu berücksichtigen ist.

Konkret werden wir jetzt – denn davon sind Frauen besonders betroffen – die Frage der geringfügig Beschäftigten in Angriff nehmen, und wir werden dazu Maßnahmen vorschlagen, wie eine Einbindung in das Sozialversicherungssystem umfassend erfolgen kann. Zum zweiten bin ich dabei, Vorschläge zu erarbeiten, wie Frauen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen mußten oder unterbrochen haben, um Betreuungspflichten für pflegebedürftige Angehörige zu übernehmen, einen besseren Zugang zu einer Weiterversicherung erhalten, Versicherungslücken schließen und einen eigenständigen Pensionsanspruch erwerben können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir diesen Fragenkomplex abgeschlossen.

Frau Abgeordnete Reitsamer stellt die nächste Frage.

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich möchte Sie fragen:

137/M

Werden Sie bei der Einbeziehung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer in die Sozialversicherung Ausnahmen beziehungsweise Bagatelleinkommensgrenzen vorsehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.


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