Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 33

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wenn die nächste Sitzung der Strukturkommission stattfindet, einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu dem von Ihnen angesprochenen Thema zu pflegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Sie sagen, eine Verlagerung in die Spitäler und Spitalsambulanzen finde nicht statt. Wie verstehen Sie dann in diesem Zusammenhang ein Schreiben der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse an alle oberösterreichischen Spitäler, wonach alle Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Krankheitsfall zu erbringen sind, sowohl präoperativ als auch nach ambulanten Untersuchungen, vom Spital zu bezahlen sind und, wenn sie außerhalb des Spitals erbracht werden müssen, die Rechnung des Vertragsarztes an das Spital zu stellen ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Rechtslage, die sich jetzt aufgrund der Gesundheitsreform ergibt, regelt die Beziehungen zwischen den Partnern Ländern, Sozialversicherung, Gebietskrankenkassen, und ich betrachte es als legitim, wenn die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse ein derartiges Schreiben an ihre Adressaten richtet. Meine Aufgabe wird es sein, im Herbst – ich habe das daher angesprochen – einen ersten Erfahrungsaustausch über die Konsequenzen der verschiedenen Initiativen zu pflegen und dementsprechend dann auch zu sehen, inwieweit über die Strukturkommission oder eben über den Konsultationsmechanismus Gespräche aufgenommen werden müssen, um eine Entwicklung, die durch den Gesundheitsplan und durch das gesamte Konzept der neuen Gesundheitsreform gedeckt ist, zustande zu bringen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Herr Dr. Rasinger, bitte.

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Bei der Spitalsreform wurde von allen Seiten festgestellt, daß dies ja nur der erste Schritt sein könne. Wichtig sei eine umfassende Reform, um den Trend zum Spital zu stoppen. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, Frau Ministerin, um den ambulanten Bereich aufzuwerten? Insbesondere möge man beachten, daß unser nächster Nachbar, der ein ähnliches System hat, nämlich die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel doppelt so viele Kassenfachärzte hat bei einem völlig geänderten, aufgewerteten Leistungsspektrum.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist meine Aufgabe, jetzt schrittweise den Gesundheitsplan umzusetzen, alle Teile dieses Planes einer Realisierung zuzuführen. Es wird dabei auch sehr stark die Unterstützung durch das ÖBIG mit einbezogen, weil im Rahmen des ÖBIG dazu wesentliche wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden. So wurde jetzt in Auftrag gegeben, einen Ambulanzplan im konkreten weiterzuentwickeln.

Ich werde mich im Sinne des bestehenden gesetzlichen Auftrages bemühen, diese Schritte, einen nach dem anderen, zu setzen. Ich glaube, man muß berücksichtigen, daß man dabei nur schrittweise vorgehen kann und es auch nie zu Qualitätsverschlechterungen für die Patienten kommen darf. Trotzdem muß das Ziel erreicht werden, eine möglichst ökonomische, qualitätssichernde Form der Betreuung der Patienten und des gesamten Gesundheitswesens zustande zu bringen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Ministerin! Aus Zeitungsmeldungen wurde bekannt, daß die Behandlung von Gastpatienten in Krankenanstalten mit einer höheren Punkteanzahl bewertet wird. Stimmt das, und was ist der Grund dafür?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.


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