Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 32

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Gatterer.

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Öffnungszeiten der Kindergärten und der Kinderbetreuungseinrichtungen halten im Grunde mit den neuen Arbeitszeitformen nicht Schritt. Für Frauen, die flexible Arbeitszeiten haben, besonders für Frauen, die im Tourismus arbeiten, ist es sehr, sehr schwierig, eine entsprechende Kinderbetreuung zu finden. Was werden Sie als Sozialministerin dazu beitragen, um diesen Frauen zu helfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es fällt nicht in meine Kompetenz, diesbezüglich konkrete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Ich habe mich trotzdem immer wieder bemüht, auch in anderen Funktionen, zu erreichen, daß auf berufstätige Eltern besonders Rücksicht genommen wird, etwa bei den Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen und familienergänzenden Einrichtungen. Hier bedarf es des Dialogs mit anderen, die dafür die Verantwortung zu übernehmen haben, aber natürlich auch der Unterstützung aller engagierten Frauen, die wissen, wovon sie reden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Der 6. Fragenkomplex wird vom Kollegen Dr. Pumberger eingeleitet. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der Einführung der leistungsorientierten Spitalsfinanzierung per 1. Jänner 1997 haben die Krankenkassen im stationären Bereich einen gedeckelten Beitrag zu leisten, während im niedergelassenen Bereich alle Kosten zu übernehmen sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, das ist nicht der Wortlaut der Frage!

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (fortsetzend) : Daher stelle ich folgende Frage, Frau Bundesministerin:

140/M

Was werden Sie als oberste Aufsichtsbehörde der Sozialversicherungsträger und als Gesundheitsministerin gegen die Maßnahmen der Krankenversicherungsträger zur Verlagerung aller präoperativen, poststationären und postambulatorischen Leistungen vom niedergelassenen Vertragsarzt in die vielfach teureren stationären, semistationären und ambulanten Einrichtungen der Krankenhäuser unternehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Eine Leistungsverlagerung von niedergelassenen Vertragsärzten in den Bereich der Krankenanstalten ist mir zumindest derzeit nach Prüfung aller bisher verfügbaren Daten und Informationen nicht bekannt. Ich möchte Sie auch auf das Bundesverfassungsgesetz: Vereinbarung über die Reform des Gesundheitswesens, verweisen, wo darauf im Zusammenhang mit der Krankenanstaltenfinanzierung Bezug genommen wird. Diese Bestimmungen sehen die Einrichtung eines Konsultationsmechanismus zwischen der Sozialversicherung und den Ländern vor. Im Rahmen dieses Konsultationsmechanismus sind die Folgen von allfälligen Strukturveränderungen, insbesondere jenen von Ihnen angesprochenen Veränderungen der Leistungsangebote im Bereich der Krankenanstalten und der niedergelassenen Ärzte, einvernehmlich zu regeln.

Ich gehe davon aus, daß sinnvolle Strukturveränderungen zwischen stationärem und auch niedergelassenem Bereich gemeinsam mit der Sozialversicherung und auch den Ländern partnerschaftlich umgesetzt werden. Wir haben auch in der letzten Sitzung der Strukturkommission diese Frage insofern angesprochen, als wir uns vorgenommen haben, im Herbst,


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