Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 31

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Förderung der Kinderbetreuung kommt im besonderen, ich sage fast: leider, den Frauen zugute. So wurden 1996 allein 4 350 Kinderbetreuungsbeihilfen im Rahmen des ESF-Ziel-3 gewährt, und es finden sich natürlich auch in den regionalen Programmplanungsdokumenten immer wieder Frauenschwerpunkte. Sie kennen sicherlich auch die Aktion "Employment now" und deren Förderschwerpunkte, die sich in dieses Konzept mit einbinden.

Als letztes noch einige Zahlen: Die Mittel der Arbeitsmarktförderung von 5,5 Milliarden Schilling wurden 1996 für insgesamt 217 761 Förderfälle verwendet. Damit konnte gegenüber 1995 die Anzahl der Förderfälle um 47 790 oder 28 Prozent erhöht werden. Der Frauenanteil beträgt rund 47 Prozent. Wenn wir den Anteil der Frauen an der Gesamtarbeitslosigkeit von 44,5 Prozent hernehmen, so haben wir sogar einen etwas überproportionalen Anteil an den Förderungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Schaffenrath.

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Kinderbetreuungssituation bei den unter Dreijährigen ist österreichweit, insbesondere aber in den ländlichen Gebieten eigentlich prekär. Welche Auswirkungen erwarten Sie sich auf die Entwicklung der Notstandshilfezahlungen, wenn Frauen und insbesondere Alleinerzieherinnen durch die De-facto-Kürzung der Karrenzzeit früher als bisher wieder in das Erwerbsleben einsteigen müssen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Lösung dieser Fragen für die betroffenen Eltern und in erster Linie für die Frauen kann nicht nur in meinem Ressort erfolgen, sondern es sind diesbezüglich auch andere Ressorts gefordert. In erster Linie aber sind es gemäß unserer Bundesverfassung natürlich die Länder, welche hier die Verpflichtung haben, dafür Sorge zu tragen. Sie kennen die ständigen Kontakte zwischen den Bundesministerien und den Ländern, um da eine Verbesserung zu erzielen.

Ich glaube, daß es uns in den letzten Jahren doch gelungen ist, hier wesentliche Fortschritte zu erzielen, auch wenn für manche Regionen, für manche Bundesländer aus der Sicht der Frauen ein noch nicht wirklich zufriedenstellender Zustand erreicht ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Die Zumutbarkeitsbestimmungen werden derzeit in Österreich für Arbeitslosenempfänger und Notstandshilfeempfänger sehr unterschiedlich gehandhabt, etwa in bezug auf den Berufsschutz. Zum Beispiel wird bei einem Arbeitslosenempfänger sehr großzügig mit dem Berufsschutz umgegangen. Einer Mutter von drei Kindern, die eine Notstandshilfeempfängerin ist, mutet man trotz Betreuungspflichten und trotz eines erlernten Berufes zu, als Küchenhilfe bis 12 Uhr Mitternacht zu arbeiten. Haben Sie in bezug auf Zumutbarkeitsbestimmungen in Sachen Berufsschutz vor, Angleichungen vorzunehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich bin im Gespräch mit dem Arbeitsmarktservice, wie man der besonderen Situation von Frauen mit Betreuungspflichten in noch stärkerem Ausmaß Rechnung tragen kann. Ich glaube nicht, daß hier eine gesetzliche Änderung tatsächlich das Maß aller Dinge ist, weil Gesetze nie wirklich auf die Vielfalt der Betroffenheiten und auf die unterschiedlichsten Situationen Rücksicht nehmen können. Wir sind dabei, zu überlegen, wie wir im Umsetzen der gesetzlichen Bestimmungen den Frauen größere Spielräume geben können. Das geht dahin, daß der einzelnen Arbeitslosen eine gewisse Zeitspanne zur Verfügung stehen soll, um die persönliche Situation zu regeln, und dann gemeinsam versucht wird, eine entsprechende Lösung für die Unterbringung auf dem Arbeitsmarkt in Angriff zu nehmen. Ich hoffe, daß diese Vorgangsweise für alle Beteiligten zu einer Verbesserung der Situation führt.


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