Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 30

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Personenkreis zu minimieren. Ich bin auch permanent in Kontakt mit den einzelnen Verantwortlichen im Rahmen des Arbeitsmarktservices.

Ich glaube aber trotzdem, daß es wichtig ist, sicherzustellen, daß Frauen und auch Männer mit Betreuungspflichten nicht aus dem Erwerbsleben gedrängt werden, und daß das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nicht zu einer rein familienpolitischen Leistung umfunktioniert werden können, sondern auch in Zukunft die Wiedereingliederung dieser Personen in ein Beschäftigungsverhältnis durch eine stufenweise Heranführung an den Arbeitsmarkt ermöglicht werden soll. Das entspricht den Intentionen des Arbeitslosenversicherungsrechtes und auch meinen gesellschaftspolitischen Vorstellungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Ihre Ausführungen stehen in einem krassen Widerspruch zu den Erfahrungen, die wir gemacht haben, und zu den Beschwerden vieler Frauen über ablehnende Bescheide aus dem Bereich des Arbeitsmarktservices. Halten Sie es für tatsächlich denkbar, daß Frauen mit Betreuungspflichten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des AMS willkürlich abgelehnt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Es ist im Zusammenleben von Menschen und im Zusammenleben von Arbeitnehmern und Dienstleistern und Empfängern von Dienstleistungen nie auszuschließen, daß in den Beziehungen Konflikte auftreten und unterschiedliche Wahrnehmungen gegeben sind. Ich kann daher bei den hunderttausenden Fällen, die im Laufe der Zeit bearbeitet werden, nicht wirklich für alle garantieren, daß jene optimale Betreuung empfunden wird, wie sie erwartet wird.

Ich habe mir aber all jene Fälle, die an mich herangetragen wurden, sehr genau angesehen, und ich konnte feststellen, daß durch die neue rechtliche Grundlage und auch durch meine Intervention in der Betreuung von Arbeitsuchenden doch wesentliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Und ich habe auch festgestellt, daß in den letzten Monaten, nachdem sich die neue gesetzliche Grundlage quasi eingespielt hat, keine Problemfälle mehr an mich herangetragen wurden. Ich hoffe, daß Ihre Erfahrungen noch auf der alten Rechtslage beruhen und daß in den letzten Monaten doch eine deutliche Entschärfung erfolgt ist und keine Probleme mehr an Sie herangetragen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Dr. Konrad.

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Frau Bundesministerin! Wie haben sich die Aktivitäten des AMS für Frauen in den letzten Jahren entwickelt, insbesondere unter Einrechnung des Europäischen Sozialfonds?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf mir erlauben, diesbezüglich doch einige Zahlen zu nennen, um hier Transparenz möglich zu machen. Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ja ein wesentliches Ziel des Europäischen Sozialfonds. Im Ziel-3-Plan wird die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in einem eigenen Schwerpunkt angesprochen, und die Gesamtbudgetmittel, die für diese Maßnahmen für den Zeitraum 1995 bis 1999 zur Verfügung stehen, belaufen sich auf insgesamt 1,8 Milliarden Schilling. Davon werden vom Europäischen Sozialfonds 800 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.

Der Frauenanteil ist in den verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sehr unterschiedlich und beläuft sich je nach Ausrichtung auf Zielgruppen zwischen 30 Prozent und auch 90 Prozent. So wurden im Ziel 3, dem umfassendsten des ESF, 1996 – ich glaube, das ist beeindruckend – mehr als 25 000 Personen gefördert, darunter mehr als 50 Prozent Frauen. Die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite