Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 76

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durch die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen eine Lösung herbeizuführen. Wir harren immer noch der Dinge, aber diesbezüglich geht nichts weiter, und der Gesetzgeber ist säumig; da wäre vielleicht anzusetzen gewesen.

Was hat man nunmehr gemacht? – Man hat eine neue Abgabe und damit eine Beschränkung des Zugangs eingeführt, wodurch man die Beschwerdeflut hintanhalten möchte. Aber man versteckt sich nicht einmal mehr hinter allgemeinen Formulierungen, wie man es sonst kennt, wo man Maßnahmen mit Kostenwahrheit oder ähnlichen Formulierungen begründet, sondern man schreibt es sogar – und das ist in diesem Hause ein Novum, zumindest nach meinem Erfahrungswert – in die Begründung dieser Regierungsvorlage explizit hinein. Man rügt auch gleich jeden Beschwerdeführer, der wahrscheinlich aus "Dummheit" oder aus sonstigen Gründen eine derartige Beschwerde überhaupt einbringt. Man möchte eben von Haus aus durch die Einführung einer Gebühr verhindern – das soll ja der Sinn dieses Gesetzes sein, so steht es darin geschrieben –, daß der Verwaltungsgerichtshof mit Beschwerden belastet wird, die nur geringe Erfolgsaussicht haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist einzigartig, wenn der Gesetzgeber heute für die Zukunft oder für die Vergangenheit festlegen oder interpretieren will, welche Beschwerde Aussicht auf Erfolg haben wird und welche nicht. Das ist letztendlich Entscheidung der Judikatur, und diese Betrachtungsweise kann nur ex nunc oder ex tunc erfolgen, aber niemals im vorhinein. Ich glaube, hier hat man über das Ziel hinausgeschossen!

Ich habe schon es gesagt: Kostenwahrheit wird dadurch nicht erreicht, das wäre eventuell noch ein vertretbares Ziel gewesen, das vielleicht noch Verständnis gefunden hätte.

Eines darf man nicht vergessen: Dieser Gerichtshof des öffentlichen Rechts überprüft behördliche, sprich staatliche, Handlungen und Verwaltungsakte, und da muß man sich schon die Frage stellen, was einem der Rechtsstaat tatsächlich wert ist. Versucht man nun, mit Gebühren von 2 500 S Beschwerdeführer davon abzuhalten, ihr Recht zu suchen, zum Beispiel gegen Behördenwillkür oder andere Dinge in diesem Zusammenhang, so ist damit nach unserem Verständnis ein Tiefpunkt in der Rechtsordnung erreicht. Man hat wieder einmal gezeigt, daß man nicht bereit ist, materiell oder mit den richtigen Mitteln Maßnahmen zu setzen, sondern mit der Geldschraube versucht, dem "bösen" Beschwerdeführer den Garaus zu machen. Das alleine ist schon Grund genug, dieses Gesetz ist abzulehnen.

Man müßte eigentlich fragen: Wer ist denn schuld an dieser Legistik? Wie sieht es mit der politischen Verantwortung des Gesetzgebers aus? Wie ist die Haftung der politisch Verantwortlichen für diese Gesetzgebung in Österreich geregelt? – Man sollte sich einmal überlegen, ob man nicht ganz einfach diejenigen in Ziehung nehmen sollte, die derart miese Gesetze machen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Edeltraud Gatterer. – Bitte sehr.

13.06

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Hohes Haus! Ich möchte noch einmal auf die wichtigste Änderung zurückkommen, die die Behinderten betrifft. Beim Hearing vom 17. Oktober 1996 war für mich der beeindruckendste Satz der Vertreter dieser Bürgerinitiative, dieser Petition: Wir sind behindert, aber wir werden im täglichen Leben behindert, sei es durch eine Gehsteigkante, durch fehlende Einstiegshilfen. Ursprünglich war an eine Initiative für Bus und Bahn für alle gedacht, weil es noch heute für Behinderte fast nicht möglich ist, einen Bus, eine Straßenbahn, einen Zug oder auch ein Flugzeug zu benützen. Und hier ist es ... (Abg. Dr. Mertel: Wir sind hier und nicht im 1. Stock!) – Sind Sie behindert?

Die Behinderten haben gesagt, sie sind behindert und sie werden auch in ihrem Alltag behindert, weil wir sie aus dem öffentlichen Leben ausschließen. Gerade hier, in diesem Haus, möchte ich sagen, daß sie auch vom politischen Leben zum Großteil ausgeschlossen werden. Es hat sich sehr viel getan, und auch Behinderte – herzlichen Dank, Herr Präsident! – können in das Hohe


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