Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 86

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Materie abwarten, um von unserer Seite einen Entschließungsantrag vorzubereiten, der das hier Gesagte und Diskutierte berücksichtigt.

Was ist in Wirklichkeit geschehen? – Das Hochschullehrer-Dienstrecht ist ein Fleckerlteppich, mußte in die Putzerei gebracht werden und ist dort verwaschen worden. Übriggeblieben ist ein Fleckerlteppich mit unterschiedlichen neuen Farbschattierungen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Nicht mehr und nicht weniger liegt vor uns.

Das UOG 1993 hat nach einem Hochschullehrer-Dienstrecht gerufen, es kam nicht. Den Kuratoriumsbericht haben wir gehört, und Frau Dr. Gredler hat völlig recht: Auch dort besteht der Ruf nach einem durchforsteten, neu angefertigten Teppich, möglichst in einer übersichtlichen, brauchbaren Färbung.

Um Ihre eigenen Intentionen zu unterstützen – Herr Dr. Niederwieser hat es gesagt, und Sie, Herr Dr. Lukesch, haben es bestätigt – und um endlich reinen Tisch zu machen, bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Willi Brauneder, Dr. Martin Graf, Dr. Udo Grollitsch und Genossen betreffend grundlegende Neugestaltung des Hochschullehrer-Dienstrechtes

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr werden ersucht, dem Nationalrat bis Ende Juni 1998 Vorschläge zu unterbreiten, mit denen eine grundlegende Neukonzeption des schwer überschaubaren Dienstrechtes der Hochschullehrer vorgenommen wird, und zwar mit dem Ziel, das Hochschullehrer-Dienstrecht nach dem Vorbild des Richter-Dienstrechtes in einem eigenen Gesetz von den Beamtenregelungen im Sinne universitätsautonomer Einsatzmöglichkeiten abzukoppeln.

Überdies wird die Bundesregierung ersucht, für eine Vereinfachung des Dienst- und Besoldungsrechts zu sorgen, um diese wichtige Materie überschaubar und verständlich zu gestalten."

*****

Herr Dr. Lukesch! Wenn Sie diesen Entschließungsantrag der Freiheitlichen – durchaus in Deckung mit Ihren Intentionen – vernommen haben, dann können Sie ihm nicht ausweichen, und ich hoffe, daß Sie ihn unterstützen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen.  – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 783 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht. Es wird zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abgestimmt.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten fest.


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