Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 91

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Alter verkehrstauglich ist. (Abg. Auer: Wie erklären Sie mir dann, daß man mit 12 Jahren in der Stadt mit dem Fahrrad fahren kann, aber auf dem Land mit 15 Jahren nicht mit dem Moped? Das muß man erst jemandem erklären! So etwas von weltfremd, bitte!)  – Wenn ja, wäre eine Herabsetzung richtig, wenn nein, ist eine Herabsetzung nicht richtig! (Beifall bei den Freiheit-lichen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Auer. )

Es wäre daher zu klären gewesen, ob Jugendliche im Alter von 15 Jahren reif dazu sind, ein Moped zu fahren – oder eben nicht. Die vorgesehene Regelung ist untauglich. Es darf einfach nicht darauf ankommen, ob ein Bedarf dafür besteht. In meinem Bundesland zum Beispiel, und zwar im Waldviertel, besteht natürlich ein Bedarf hiefür, da die Verkehrsverbindungen dort nicht so gut ausgebaut sind wie zum Beispiel am Rande Wiens, in den Industrievierteln. Man macht somit eine Ausnahme und erlaubt dem Waldviertler Jugendlichen, mit 15 Jahren ein Moped zu fahren, der Jugendliche aus den Industrievierteln in der Umgebung Wiens darf jedoch mit 15 Jahren noch nicht fahren. Das ist eine Ungleichstellung, die wir ablehnen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ruf bei der ÖVP: Der hat keine Ahnung!)

Weiters ist es völlig unverständlich, daß über die Frage, ob die Verkehrsverbindungen in einer Region gut sind oder nicht und es den Bedarf nach individuellen Verkehrsmitteln gibt, der Landeshauptmann das Entscheidungsrecht hat. Es wird dazu kommen, daß vielleicht der oberösterreichische Landeshauptmann sagt: Bei uns sollen die Leute mit 15 Jahren fahren!, der niederösterreichische aber vielleicht: Bei uns nicht!, der Tiroler sagt wieder ja, der Salzburger nein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Das ist doch ein Unsinn, wenn etwa der niederösterreichische Landeshauptmann einer Ausnahmeregelung zustimmt, der Wiener Landeshauptmann aber nicht, da es dort natürlich keinen Bedarf gibt. Dürfen dann die Niederösterreicher in Wien fahren, die Wiener in Niederösterreich aber nicht?!

Es gibt wohl kaum etwas Unsinnigeres im Bereich der Verkehrssicherheit als Ihre Bestimmungen betreffend den Mopedführerschein ab 15! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte noch kurz einen zweiten, für diese Regierungskoalition typischen Punkt ansprechen. Vor einiger Zeit, es ist bereits über ein Jahr her, haben sich verschiedene Vertreter der Regierungsparteien voller Freude – insbesondere gegenüber den Motorradfahrern – dafür ausgesprochen, Wechselkennzeichen für Motorradfahrer zu schaffen, sodaß man für verschiedene Fahrzeuggruppen wie etwa Motorrad und Auto dasselbe Kennzeichen benützen darf. In den ersten Entwürfen, die vor einigen Monaten diskutiert wurden, war eine entsprechende Regelung enthalten, in der Regierungsvorlage hingegen ist dieser Punkt nicht enthalten, obwohl die budgetären Auswirkungen sehr gering wären.

Für die Freiheitlichen – aber leider nicht für die Regierungskoalition – gilt das Motto: Was man verspricht, soll man auch halten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher stelle ich folgenden Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rosenstingl, Lafer und Kollegen zur 19. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 betreffend die Wechselkennzeichen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 712 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeuggesetz 1967 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes (823 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

In Anlage 1 Artikel I wird Z. 48 wie folgt geändert:

"§ 48 Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 lautet:


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