Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 92

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Bei der Zulassung von je zwei oder drei Fahrzeugen desselben Antragstellers ist auf Antrag für diese Fahrzeuge ein einziges Kennzeichnen, ein Wechselkennzeichen, zuzuweisen. Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der Fahrzeuge geführt werden. Es sind grundsätzlich alle ausgegebenen Kennzeichentafeln, soweit sie nicht aufgrund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzubringen sind, mit dem jeweils betriebenen Fahrzeug mitzuführen."

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir geben Ihnen damit die Chance, der Bevölkerung geleistete Versprechen auch einzulösen.

Ich werde nun kurz auf das Führerscheinregister – ein typischer ÖVP-Umfaller – eingehen. Sie haben sich immer gegen die Einführung eines Punkteführerscheins ausgesprochen. Jenes Führerscheinregister, das dieses Haus heute wahrscheinlich mit Mehrheit einführen wird, ist eine Vorstufe zum Punkteführerschein. Herr Kollege Parnigoni und, soweit ich mich erinnern kann, auch der Herr Bundesminister haben im Ausschuß klar und deutlich gesagt, daß das Führerscheinregister eine Vorstufe zum Punkteführerschein sei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Es wäre daher konsequent, wenn Sie gegen dieses Führerscheinregister stimmten. Denn wenn es keine Vorstufe zum Punkteführerschein ist, so wäre es sinnlos. Sie müssen sich nur anschauen, was alles darin stehen soll (Abg. Dr. Graf: Die werden jetzt alle abgenommen, die Führerscheine!) , nämlich rein gar nichts. Es ist nur eine Aufnahme von Daten aller Führerscheinbesitzer, die man nur zur Einführung eines Punkteführerscheins benötigt. Es müßte also die ÖVP – eine bekannte Umfallerpartei – heute einen Abänderungsantrag stellen, um dieses Führerscheinregister aus der Vorlage herauszustreichen. Ich befürchte aber, daß Sie einmal mehr umfallen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der uns zur Verfügung stehenden knappen Zeit kann ich nur kurz auf die Diskussion über die Promillegrenze eingehen. (Abg. Auer: Man kann auch mit wenigen Worten viel sagen! Da müßte man sich aber vorbereiten!) Wir sind uns darüber einig, daß Unfälle, verursacht durch Alkoholkonsum, verhindert werden müssen. Wir sollten uns auch darüber einig sein, daß das Fahren in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verhindert werden muß. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir taugliche Mittel.

Es gibt meiner Überzeugung nach in Österreich zwei Klassen von Kraftfahrern: Die verantwortungsbewußten Kraftfahrer lenken, wenn sie beeinträchtigt sind, kein Auto, kein Fahrzeug mehr. (Abg. Dr. Graf: Die, die wir vertreten!) Leider gibt es auch Kraftfahrer, die nicht so verantwortungsbewußt sind und, wenn sie eine gewisse Hemmschwelle überschritten haben, auch im beeinträchtigten Zustand ein Kraftfahrzeug lenken. Diesen ist es jedoch völlig egal, ob die Alkohol-Grenze bei 0,5 , 0,8 oder 0,6 Promille – oder wie auch immer – liegt. Sie werden in durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand ihr Fahrzeug lenken, auch wenn die Alkohol-Grenze 0,5 Promille sein sollte. Daher sollten wir nicht die verantwortungsvollen, die anständigen Kraftfahrer, sondern die verantwortungslosen Kraftfahrer bekämpfen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher bin ich gegen eine Alibi-Regelung. Wir möchten nicht das Parlament mißbrauchen und sagen: Wir senken die Grenze auf 0,5 Promille, alles andere ist uns gleich, es ist sowieso nur eine Alibihandlung. (Abg. Mag. Barmüller: Was sollen wir tun?) Wir müssen die verantwortungslosen Kraftfahrer strenger kontrollieren, Herr Kollege Barmüller. (Abg. Mag. Barmüller: Kontrollieren!) Wir müssen die verantwortungslosen Kraftfahrer härter bestrafen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher plädiere ich dafür, daß die Strafen zunächst empfindlich und vielleicht in einem zweiten Schritt noch weiter erhöht werden.


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