Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 105

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oder der Alkoholgehalt des Blutes 0,25 mg/l oder mehr, so ist die Lenkberechtigung der Klasse C oder D auf die Dauer von vier Wochen zu entziehen, es sei denn, es ist Abs. 1 anzuwenden.

(6) Im Falle der erstmaligen Begehung einer in § 7 Abs. 3 Z 5 genannten Übertretung, sofern die Übertretung nicht geeignet war, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern begangen wurde (§ 7 Abs. 3 Z 4) oder Abs. 1 oder 4 anzuwenden ist, hat die Entziehungsdauer zwei Wochen, bei der zweiten Begehung einer derartigen Übertretung innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Begehung sechs Wochen zu betragen.

(7) Leistet der Besitzer einer Lenkberechtigung einem rechtskräftigen Bescheid mit der Aufforderung, die Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 beizubringen, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Bescheides keine Folge, so ist ihm die Lenkberechtigung jedenfalls bis zur Beibringung der Gutachten zu entziehen.

(8) Wurde von einem Probeführerscheinbesitzer die Anordnung der Nachschulung nicht befolgt oder die Mitarbeit bei dieser unterlassen, so ist die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen.

(9) Eine Entziehung gemäß Abs. 5 und 6 darf erst ausgesprochen werden, wenn das Strafverfahren in erster Instanz durch Strafbescheid abgeschlossen ist. Bei diesen Entziehungen darf die Behörde keine begleitenden Maßnahmen anordnen, es sei denn, die Übertretung erfolgte durch einen Probeführerscheinbesitzer."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Er hat das Wort.

14.40

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Selbstverständlich stimme ich dem Grundsatz zu, daß jeder Tote und jeder Verletzte im Straßenverkehr zuviel ist, und wir müssen alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftig sind, die helfen, Leben zu retten. Deshalb ist dieses Thema "Alkohol am Steuer" nicht für irgendeine Art von ideologischem Grabenkampf geeignet, wir fechten hier auch nicht irgendwelche Ersatz-Glaubenskriege aus, sondern es geht schlicht und einfach um die Frage: Welche Maßnahmen sind die zielsicheren, sind die verursachergerechten und sind die effektivsten, um dieses Ziel zu erreichen? – Darum geht es bei dieser Diskussion! (Beifall bei der ÖVP.)

Weil es für uns um keine ideologische Frage geht, sondern um die Frage der Zweckmäßigkeit, gibt es für die ÖVP auch keinen Klubzwang in dieser Frage, und ich hoffe, daß sich auch alle anderen Fraktionen daran halten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich bin gewiß nicht zimperlich in der Politik, aber ich mache auch kein Hehl daraus, daß ich über die manchmal persönliche und unsachliche Polemik enttäuscht bin, die in den letzten Wochen und Monaten dieses Thema beherrscht hat, die zum Teil von anderen Parteien, von manchen Medienvertretern, auch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit ausgegangen ist. Aber, meine Damen und Herren, auch mit dem Schüren von Emotionen, mit Polemik, mit Unterstellungen, mit all dem, was es in diesen Tagen zu diesem Thema gegeben hat, ist es nicht gelungen, die eine gesicherte Expertenmeinung zu erschüttern, die da sagt, das Problem der Unfälle mit Alkohol am Steuer liegt nicht im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille, sondern weit jenseits der 0,8 Promille. (Beifall bei der ÖVP.)

In einem sind sich alle Studien einig: daß eine konsequente Überwachung des Verkehrs, strenge Sanktionen gegen Verkehrssünder und eine deutliche Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Erwischt-Werdens mehr bringen als jede andere Maßnahme, auch als die Senkung auf 0,5 Promille. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)


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